Gartengeräte mieten oder kaufen – wann lohnt sich die Miete?

Wer einen Garten hat und ihn pflegen möchte, kommt ohne eine Vielzahl von Gartengeräten nicht aus. Einige Gartengeräte werden nur selten genutzt, sodass sich ein Kauf nicht lohnt. Bei teuren Gartengeräten, die viel Platz in Anspruch nehmen und nur einmal im Jahr genutzt werden, kommt die Miete infrage.

Welche Gartengeräte sollten Gartenbesitzer kaufen?

Wer Gartengeräte kaufen möchte, sollte überlegen, wie häufig er sie benötigt. Welche Gartengeräte gebraucht werden, hängt davon ab, wie der Garten gestaltet ist. Zur Grundausstattung der meisten Gartengerätehäuser gehören

  • Spaten
  • Harke
  • Bügelzughacke
  • Grubber
  • Pflanzkelle
  • Gießkanne
  • Rasensprenger
  • Schubkarre
  • Schaufel
  • Gartenschere

Solche Gartengeräte sind für vergleichsweise wenig Geld verfügbar und müssen nicht gemietet werden. Da Rasen regelmäßig gemäht werden muss, benötigen Rasenbesitzer unbedingt einen Rasenmäher, den sie kaufen sollten. Schnell amortisiert er sich, wenn er häufig genutzt wird. Ein Rasentraktor ist teuer, doch lohnt sich der Kauf bei großen Rasenflächen. Er ist sinnvoll, wenn er mit verschiedenem Zubehör ausgestattet auch noch für andere Zwecke genutzt werden kann, beispielsweise im Winter als Schneepflug. Ein Vertikutierer gehört jedoch nicht zur Grundausstattung und kann daher gemietet werden. Auch einen Laubsauger benötigt nicht jeder. Wird er gebraucht, ist die Miete eine Option.

Verschiedene Möglichkeiten zur Miete von Gartengeräten

Wer Gartengeräte nicht kaufen möchte, da sie nicht ständig gebraucht werden, kann sie von Privatpersonen ausleihen, beispielsweise von Freunden oder Nachbarn. Zumeist erfolgt der Verleih unentgeltlich oder gegen eine andere Hilfsbereitschaft. Ein sorgfältiger Umgang mit den Geräten sollte selbstverständlich sein, da der Verleih auf Vertrauensbasis erfolgt. Freunde oder Nachbarn haben für solche Geräte viel Geld bezahlt und freuen sich, wenn sie zumindest ein kleines Dankeschön bekommen.


Das Problem besteht darin, dass Personen aus dem privaten Umfeld solche Geräte auch nicht immer besitzen, da sie selten gebraucht werden. Für die Miete von Gartengeräten gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bau- oder Gartenmarkt
  • Gartenbaubetrieb
  • Baumaschinenverleih
  • Online-Vermietungsportale, über die ein Verleih in der Nähe gesucht werden kann

Die Preise können sich bei den verschiedenen Vermietern stark unterscheiden. Es ist daher sinnvoll, die Preise zu vergleichen. Bei den einzelnen Vermietern sind unterschiedliche Geräte verfügbar. Auch der Service unterscheidet sich bei den gewerblichen Vermietern.

Service und Konditionen bei den gewerblichen Vermietern prüfen

Bevor Gartenfreunde ein bestimmtes Gerät mieten, kommt es darauf an, zu prüfen, ob dieses Gerät beim Vermieter verfügbar ist. Kleinere Vermieter haben oft nur wenige Geräte, sodass das jeweilige Gerät schnell vergriffen sein kann. Es ist aber zumeist möglich, ein Gerät längerfristig zu reservieren. Die Geräte können über mehrere Tage oder sogar Wochen gemietet werden. Bei größeren Gartengeräten kann mit dem Vermieter häufig der Transport vereinbart werden.

Der Vermieter kann das Gerät gegen Aufpreis nach Hause liefern und auch wieder abholen. Bei der Anmietung von Gartengeräten wird ein Verleihzeitraum vereinbart. Pünktlich zum Ende dieses Zeitraums muss das Gerät zurückgegeben werden. Es ist mitunter möglich, das Gerät auch noch über diesen Zeitraum hinaus zu behalten, doch muss der Vermieter darüber informiert werden. Für jeden Tag, der über den Verleihzeitraum hinausgeht, fällt ein Aufpreis an. Grundlage der Anmietung eines Gartengeräts ist ein Mietvertrag, der als wichtigste Eckdaten Folgendes enthält:

  • Name des Geräts und Gerätenummer
  • Dauer der Miete und Datum für die Rückgabe
  • Preis für die Miete
  • Kontaktdaten von Mieter und Vermieter

Mit Datum und Unterschrift wird der Vertrag besiegelt.

Tipp: Wer ein Gartengerät mieten möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass es in ordnungsgemäßem Zustand ist. Damit der Mieter nicht für eventuelle Schäden oder Mängel haften muss, sollte er darauf bestehen, dass ein Protokoll angefertigt wird und bestehende Mängel darin festgehalten werden. Auch bei der Rückgabe des Geräts sollte eine Prüfung erfolgen und ein Protokoll erstellt werden.

Wann lohnt sich die Miete?

Gerade bei großen Gartengeräten, die nur selten benötigt werden, ist ein Kauf nicht sinnvoll. Das Gerät amortisiert sich nicht, da es nur selten genutzt wird, doch verliert es trotzdem an Wert. Wird das Gartengerät nur einmal innerhalb einer Gartensaison benutzt, lohnt sich die Miete. Das ist bei Laubsaugern oder Laubbläsern, Vertikutierern, Gartenhäckslern, aber mitunter auch bei Gartenfräsen der Fall. Vor dem Kauf sollten Gartenbesitzer genau überlegen, wie häufig sie ein Gerät brauchen. Auch der Platz, den das Gerät in Anspruch nimmt, und die Kosten für die Wartung oder Reparaturen müssen vor dem Kauf beachtet werden.

Was tun bei Abnutzung oder Defekten?

Wird ein Gerät gemietet, nutzt es sich bei der Anwendung zu einem gewissen Grad ab. Diese Abnutzung ist im Mietpreis enthalten. Nun ist es aber möglich, dass es bei der Nutzung zu Schäden am Gerät oder bei unsachgemäßer Aufbewahrung sogar zu Diebstahl kommt. Der Mieter muss für diese Schäden haften, wenn er nicht nachweisen kann, dass er sie nicht selbst verursacht hat. Wie solche Schäden am Gerät gehandhabt werden, hängt vom Vermieter ab. In jedem Fall muss der Mieter die Kosten für die Reparatur tragen.  

Jan ist ein Gartenliebhaber, der seine Leidenschaft zum Beruf gemacht hat. Er ist Experte für alles, was mit Gartenbau zu tun hat, und liebt es, sein Wissen mit anderen zu teilen. Wenn Jan nicht gerade schreibt oder ein gutes Buch liest, kann man Jan in seinem Garten antreffen, wo er sich um seine Pflanzen und Blumen kümmert.

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