Sind Markisen genehmigungspflichtig [Wohnung + Haus] ?

Als der Entertainer Rudi Carrell in den 1970er-Jahren sein „Wann wird’s mal wieder richtig Sommer?“ trällerte, konnte niemand ahnen, dass es sich viele Menschen heutzutage wünschen, dass die Sommer hierzulande nicht gar so heiß sind. Um es dann nämlich im Garten oder auf einer Terrasse aushalten zu können, ist ein Sonnenschutz notwendig. Oft wird dann eine Markise angebracht.

Sind Markisen genehmigungspflichtig?

Eine einfache Frage, auf die es aber keine pauschale Antwort gibt. Grundsätzlich gilt zunächst, dass für handelsübliche Markisen keine Baugenehmigung notwendig ist, wenn diese eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Allerdings hängt es davon ab, in welchem Bundesland beziehungsweise in welcher Stadt oder Gemeinde man wohnt.

Wie vor dem Bau, zum Beispiels eines Pools, geht es zur Sicherheit deshalb zuerst zur örtlichen Baubehörde, bevor es ins Gartencenter oder in den Baumarkt geht.

Als Mieter oder als Immobilienbesitzer in einer Eigentümergemeinschaft ist es ratsam, den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft vorab zu informieren, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Wann kann eine Markise genehmigungspflichtig sein?

Wer eine klassische Markise, wie sie im Handel üblicherweise angeboten wird, anbringt, muss dies nicht von der Baubehörde genehmigen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Markise fachgerecht angebracht wird und ordnungsgemäß verwendet wird.

Im privaten Gebrauch kann eine Markise demnach ohne Probleme angebracht werden. Zur Sicherheit überlasst man die Montage einem Fachmann. Beim Kauf einer Markise wird gegen Zuzahlung die Montage mit angeboten.

Anders verhält es sich, wenn die Markise mehr ist, als ein ausfahrbarer Schutz gegen Sonne und Regen. Sogenannte Pergola-Markisen, die wegen ihrer Größe und ihres Gewichts auf einbetonierten Füßen stehen müssen, sind unter Umständen genehmigungspflichtig.

Ob eine Befreiung von der Baugenehmigung möglich ist, wird von Fall zu Fall entschieden – und nicht selten vor Gericht. Pergola-Markisen sind für den Privatmann weniger interessant, sie werden häufig in der Gastronomie eingesetzt.

Braucht ein Mieter eine Genehmigung?

Mieter haben immer das Recht, eine Markise auf einem Balkon, auf der Terrasse oder zum Beispiel vor einem Fenster anzubringen. Laut einem Gerichtsurteil würde eine Verweigerung durch den Vermieter die übliche Wohnnutzung des Mieters einschränken.

Der Vermieter muss selbst nicht für ausreichenden Sonnen- oder Sichtschutz sorgen. Er sollte aber auf jeden Fall darüber informiert werden, wenn der Mieter tätig wird – vor allem, wenn die Markise an der Fassade angebracht wird. Dann muss sie auch fachgerecht montiert und ordnungsgemäß verwendet werden.

Brauchen Hausbesitzer eine Genehmigung?

Wer ein Haus besitzt, kann in seinem Garten im Prinzip schalten und walten wie er möchte – vorausgesetzt, er nimmt keine baulichen Veränderungen vor. So eine bauliche Veränderung kann ein Gartenhäuschen sein, wenn es eine bestimmte Größe überschreitet. Eine normal große Markise ist keine bauliche Veränderung.

Ein Hausbesitzer kann zudem jederzeit frei entscheiden, welchen Sonnenschutz er verwendet oder anbringt. Er muss jedoch sicherstellen, dass sein Sonnenschutz nicht in das Grundstück des Nachbarn hineinragt. Eine zu weit ausgefahrene Markise über fremdes Terrain hat schon für manchen Nachbarschaftsstreit gesorgt.

Braucht man in einem Mehrparteienhaus eine Genehmigung?

Während der Besitzer eines Einfamilienhauses im Hinblick auf Genehmigung einer Markise aus dem Schneider ist, verhält es sich in einem Mehrfamilienhaus etwas anders. Die Nachbarn haben die Möglichkeit, mitzubestimmen, wenn die Markise das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade beeinträchtigt.

Kann die Markise in einem Mehrfamilienhaus nur montiert werden, wenn die Außenmauer verändert werden muss, muss die Montage genehmigt werden. In diesem Fall ist ein mehrheitlicher, positiver Beschluss der Miteigentümer notwendig.

Worauf sollte bei Eigentümergemeinschaften geachtet werden?

Eigentümergemeinschaften beziehungsweise deren Versammlungen haben das Flair von Elternabenden in der Schule. Es gibt viele unterschiedliche Meinungen und Ansichten und am Ende will jeder recht haben. Eigentümergemeinschaften sind sich häufig uneinig, auf welchen rechtlichen Grundlagen einvernehmliche Entscheidungen zu treffen sind.

Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, sollte sich daher vorab gut informieren, wenn es um das Anbringen einer Markise geht. Möglicherweise ist in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Markise angebracht werden darf. So eine Regelung ist für alle Parteien bindend.

Die Gerichte in Deutschland sind sich darüber weitgehend einig, dass die Montage eines Sonnenschutzes eine bauliche Veränderung an einer Gebäudefassade darstellt. Laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 3WX191/89) benötigt man keine Erlaubnis durch andere Miteigentümer, wenn die Form, Größe und Farbe der Markise harmonisch zum Gesamtbild passt.

Ein Markisenverbot gilt nur dann, wenn es jederzeit möglich ist, seinen Balkon oder seine Terrasse auch bei direkter Sonneneinstrahlung zu nutzen. Ist dies nicht möglich, darf der Eigentümer eine Markise oder einen anderen Sonnenschutz anbringen oder verwenden.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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