Balkonkraftwerk anmelden: So wird’s gemacht

Mit steckerfertigen Mini-Solaranlagen kann ein Zwei-Personen-Haushalt bis zu zwanzig Prozent des Strombedarfs abdecken. Damit lässt sich durch das Modul am Balkon nicht nur Stromkosten sparen, sondern auch umweltfreundlicher Strom erzeugen. Schließlich produzieren die Solarzellen aus der kostenlosen Sonnenenergie klimaneutralen Strom. Wer sich eine steckerfertige Balkon-PV-Anlage gekauft hat, der wird sich fragen:

Wie meldet man ein Balkonkraftwerk richtig an?

Eine Mini-Solaranlage muss beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Zudem bedarf es einer Genehmigung des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin, wenn es sich um ein Mietobjekt handelt. Für die Anmeldung des Balkonkraftwerkes fallen keine Kosten an. 

Was ist Balkon-Photovoltaik?

Balkonkraftwerke haben viele Namen, ob “Mini-Solaranlagen” oder auch “steckerfertige Balkon-Photovoltaik”, gemeint sind eben jene Anlagen, die unter einer bestimmten kilowattpeak (kWp) bleiben. Ihre Funktionsweise gleicht den großen Photovoltaikanlagen, denn aus der Sonnenenergie erzeugen die Solarzellen Gleichstrom, welcher dann mit einem Wechselrichter in Wechselstrom verwandelt wird. Der Strom wird direkt in den Stromkreis gespeist. 

Steckerfertige Balkon-Photovoltaik besteht jedoch aus maximal zwei Modulen. Da die Fläche maximal drei Quadratmeter entspricht, haben diese Mini-Photovoltaikanlagen Platz auf einem Balkon. Daher stammt auch der Name “Balkonkraftwerke”. Diese Anlagen sind vor allem für Bewohner von Mehrfamilienhäusern interessant, da diese auf dem Balkon befestigt werden und damit dann umweltfreundlicher Strom erzeugt wird, der direkt verbraucht werden kann.

Maximale Leistungen von Stecker-Solaranlagen

Die Vorschriften für die Anmeldung und den Betrieb von steckerfertiger Balkon-Photovoltaik beinhalten jene Module mit einer maximalen Leistung von 600 Watt. Dabei handelt es sich um die Leistung, die der Wechselrichter ins Hausnetz einspeist. Demnach kann ein Balkonkraftwerk eine durchaus höhere Leistung haben, welche bis zu 1.000 kWp betragen kann. Dadurch gibt es viele Stecker-Solaranlagen, die aus zwei Modulen bestehen, die jeweils 380 kWp haben. 

Balkonkraftwerk – Wo anmelden?

Wer umweltfreundlichen Strom produzieren will und eine steckerfertige Balkon-PV-Anlage kaufen möchte, der sollte vor Kauf und Inbetriebnahme gleich mehrere Dinge klären:

Handelt es sich um ein Mietobjekt, dann muss die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter vor Kauf und Installation um Genehmigung gebeten werden. Auch bei Eigentümergemeinschaften ist eine Genehmigung erforderlich. Schließlich werden die Anlagen häufig am Balkongeländer montiert und können dadurch die Optik stören. 

Des Weiteren muss die Mini-Solaranlage vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber, aber auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. 

In anderen Ländern müssen steckerfertige Balkon-Photovoltaik bis 600W nicht angemeldet werden. In Deutschland müssen jedoch auch Balkonkraftwerke bis 600W angemeldet werden. 

Balkonkraftwerk anmelden beim Netzbewtreiber

Häufig bieten die Netzbetreiber vereinfachte Formulare für die Anmeldung der Mini-Solaranlage an. Hierbei wird zudem auch eine Unterschrift benötigt, die den Verzicht auf den Anspruch der Einspeisevergütung erklärt. Je nach Netzbetreiber fallen die Formulare unterschiedlich aus. In jedem Fall werden aber technische Daten abgefragt, wodurch die Leistung der Module und auch der Wechselrichter bekannt sein sollten. 

Wer ist der richtige Netzbetreiber?

Auf der Stromrechnung befindet sich entweder direkt der Name des Betreibers oder aber ein 13-stelliger Code. Mit letzteren kann dann der Name über die offizielle Liste der über 800 Netzbetreiber in Deutschland gefunden werden. Zudem ist auch die Recherche über den Ort in Kombination mit Netzbetreibern möglich. 

Balkonkraftwerk anmelden bei der Bundesnetzagentur anmelden

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgt über die Webseite. Dort kann ein Benutzerkonto eröffnet werden. Um das steckerfertige Solarmodul im Marktstammdatenregister anzumelden, bedarf es folgender Daten:

  • Name 
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Standortadresse
  • Netzbetreiber-Informationen
  • Niederspannung
  • Leistung der Anlage
  • Anzahl der Module
  • Leistung des Wechselrichters
  • eventuelle Leistungsbegrenzung 

Übrigens: Da die Leistung der Balkonkraftwerke unter einem Kilowatt liegt, muss keine jährliche Mitteilungspflicht erfolgen. Der Ertrag der Anlage muss demnach nur auf Nachfrage erfolgen. 

Balkonkraftwerk anmelden – diese Kosten fallen an

Die Anmeldung beim Netzbetreiber und auch bei der Bundesnetzagentur ist gebührenfrei. Es fallen somit keine Kosten an, wenn man sein Balkonkraftwerk anmeldet. 

Das passiert, wenn das Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird

Eine steckerfertige Solaranlage muss in Deutschland angemeldet werden, da sie eine Teil der Stromversorgung darstellt. Somit müssen die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wer das Balkonkraftwerk nicht anmeldet, der riskiert eine Ordnungswidrigkeit nach §21 der Marktstammdatenregister Verordnung (MaSTRV), was wiederum mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe geahndet werden kann. Zudem kann es passieren, dass der Netzbetreiber den Anschluss vom Netz trennt. 

Deshalb sollte die neue Mini-Solaranlage immer beim Netzbetreiber und auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. 

Gibt es die Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken?

Nein, tatsächlich sind die Betreibenden von Mini-Solaranlagen von der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschlossen. Die Anlagen erzeugen zu geringe Strommengen, wodurch sich der bürokratische Aufwand nicht lohnt. 

Vorsichtig beim Stromzähler und Balkonkraftwerken

Wer eine Anzeige wegen Betrugs verhindern möchte, der benötigt eine Lösung für jene Tage, an denen die Mini-Solaranlage mehr Strom produziert als verbraucht wird. Schließlich gibt es immer noch Haushalte, die einen Stromzähler ohne Rücklaufsperre haben. 

Ein Energiespeichersystem für den zu viel erzeugten Strom macht in diesem Fall keinen Sinn, da die Kosten für diese Geräte sehr hoch sind. 

Eine Lösung wäre die Anmietung eines Zweirichtungszählers. Hier fallen jedoch Kosten für Installation und auch Wartung an. Es gibt jedoch Netzbetreiber sowie Städte, die diese Zähler fördern. Dann werden die Kosten gespart.

Alternativ kann ein Stromzähler mit Rücklaufsperre installiert werden. Der Nachteil hierbei wäre, dass er nicht den erzeugten Strom misst wie ein Zweirichtungszähler. 

Zuletzt bliebe die Möglichkeit, einen Nulleinspeisungs-Wechselrichter einzubauen. Das Gerät misst den im Haushalt verbrauchten Strom und regelt den Wechselrichter ab, sobald zu viel Strom erzeugt wird. 

FAQ

Was kostet die Anmeldung eines Balkonkraftwerks?

Sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber ist die Anmeldung einer Mini-Solaranlage gebührenfrei. Demnach fallen keine Kosten für die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes an. Jedoch können weitere Kosten für den Stromzähler entstehen, da keine Stromzähler ohne Rücklaufsperre erlaubt sind.

Warum müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?

Die Anmeldung einer Mini-Solaranlage ist in Deutschland Pflicht, da diese Teil der Stromversorgung darstellt. Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, der riskiert eine Ordnungswidrigkeit sowie ein Bußgeld. 

Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Im ersten Schritt wird der Netzbetreiber einen kontaktieren und um eine Anmeldung bitten. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, dann kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was auch ein Bußgeld zur Folge haben kann. 

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Anmeldung sein?

Eine Genehmigung für Mini-Solaranlagen bedarf es nur vom Vermieter/Vermieterin sowie der Eigentümergemeinschaft. Aber eine Anmeldung an den Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur ist für ein Balkonkraftwerk immer zwingend erforderlich. Andernfalls wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet. 

Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Neben einer Genehmigung des Vermieters/Vermieterin oder aber der Eigentümergemeinschaft, muss vor Inbetriebnahme der Mini-Solaranlage eine Anmeldung beim Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur erfolgen. 

Julia Balkausky ist eine talentierte Architektin und freie Redakteurin mit über 13 Jahren Erfahrung in den Themenbereichen Architektur, Wohnen, Garten und Pflanzen. Ihre Expertise und Leidenschaft für nachhaltiges und kreatives Gärtnern machen sie zur idealen Autorin für Gartenpanda.de. In ihrem eigenen Garten gestaltet sie ein buntes Zusammenspiel aus bienen- und insektenfreundlichen Stauden, selbstgebauten Hochbeeten und originellen Spielgeräten für ihre Kinder. Auf Gartenpanda.de teilt sie ihr Wissen und ihre Begeisterung für ein grünes, naturverbundenes Leben mit unseren Leserinnen und Lesern.

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