Viele Menschen wollen aus den verschiedensten Gründen ein Lagerfeuer oder eine Feuerstelle im Garten anzünden bzw. betreiben. Das ist im Prinzip zwar möglich, da offene Feuerstellen jedoch gefährlich sind, müssen die gesetzlichen Regelungen zum Thema Feuerstellen im Garten eingehalten werden.
Was ist im Allgemeinen erlaubt?
Gartenbesitzer müssen wissen, dass die Regeln zum Umgang mit Feuer im Garten nicht vom Bund, sondern den Ländern festgelegt werden. Was in einem Bundesland erlaubt ist, kann im Nachbarland verboten sein.
Sogar die Gemeinden können eigene Regeln erlassen. Die Regeln werden zudem stets an die aktuelle Situation angepasst. Bei großer Trockenheit oder starkem Wind können die Gemeinden beispielsweise offenes Feuer verbieten.
Lagerfeuer
Aus Gründen der Sicherheit sind diese Feuer in der Regel verboten. Für das Anzünden eines Lagerfeuers ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich.
Die schickt üblicherweise Mitarbeiter des Ordnungsamts vorbei, die sich vor Ort vom Einhalten der Sicherheitsbestimmungen überzeugen. Dazu gehört beispielsweise:
- ausreichender Abstand zu Häusern, Bäumen, Büschen und brennbaren Materialien (ca. 10 Meter Abstand)
- geeigneter Brennstoff
- aktuelle Wetterlage
Ab einer bestimmten Waldbrandwarnstufe oder bei starkem bzw. böigem Wind kann die erteilte Genehmigung widerrufen werden.
Ummauerte Feuerstellen, Grills, Feuerschalen & Feuerkörbe
Als geschlossene Feuerstelle gilt ein ummauerter Ort oder eine gemauerte Grube, in der regelmäßig Feuer entzündet werden. Bis zu 1 Meter Größe sind sie nicht genehmigungspflichtig.
Ähnliches gilt auch für Feuerschalen, Feuerkörbe und Grills. Das bedeutet jedoch nicht, dass Gartenbesitzer beim Umgang mit Feuerschalen und Grills freie Hand haben. Sie müssen stets die aktuellen Regelungen beachten und auf ausreichende Sicherheit achten.
Welche Regeln müssen beachtet werden?
Da es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regelungen gibt, sind Gartenbesitzer gut beraten, sich vorher zu informieren, welche Bestimmungen örtlich gelten. Selbst wenn für ein offenes Feuer eine behördliche Genehmigung vorliegt, kann diese bei starken Wind oder starker Trockenheit widerrufen werden.
Brennstoffe
Nur bestimmte Brennstoffe sind zulässig. Dazu gehört unbehandeltes Holz und andere unbehandelte Materialien wie Holzkohle.
Verunreinigtes Holz (beispielsweise imprägniertes, beschichtetes oder lackiertes) gehört keinesfalls ins klassische Lagerfeuer , weil beim Verbrennen Schadstoffe freigesetzt werden können. Zuwiderhandlungen können empfindliche Geldstrafen zur Folge haben.
Nasses Holz darf wegen starker Rauchentwicklung ebenfalls nicht verbrannt werden.
Wie sieht es mit dem Verbrennen von Gartenabfällen aus?
Das ist verboten, da es sich nicht um trockenes Holz, sondern feuchtes Brennmaterial handelt. Beim Verbrennen von Abfällen ensteht übermäßige Rauchentwicklung, die zur Belästigung der Nachbarn führen kann.
Kommunale Regelungen besagen, dass Verbrennen von Laub und anderen Abfällen nicht genehmigt ist. Sie müssen in Wertstoff- und Recyclinghöfe gebracht und dort entsorgt werden.
Darüber hinaus ist das Verbrennen von Gartenabfällen und Laub eine Verschwendung wertvoller Ressourcen. Sie lassen sich sehr gut kompostieren.
Was tun, um Probleme zu vermeiden?
Die einfachste Lösung besteht darin, sich rechtzeitig über die geltenden Regelungen und örtlichen Gegebenheiten bei der Gemeinde zu informieren. Selbst wenn man schon öfter Feuer im Garten gemacht hat, können sich die Bestimmungen aufgrund des Wetters kurzfristig ändern.
Warum auch nicht einfach die Nachbarn an einem lauen Sommerabend zu einem gemütlichen Beisammensein am Feuer oder Grill einladen? Das fördert gute Nachbarschaft und ist auf jeden Fall besser, als sich vor Gericht um zivilrechtliche Ansprüche wegen Rauch- oder Geruchsbelästigung zu streiten.
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