Photovoltaikanlage Eigenverbrauch: Kosten und Steuern

Wer sich eine teure Photovoltaikanlage anschafft, möchte in erster Linie unabhängig von externen Stromanbietern werden. Mit einer ausreichend dimensionierten Anlage sowie einem Batteriespeicher kann der Eigenverbrauch 60 bis 80 Prozent betragen. Je höher der Eigenverbrauch, desto günstiger wird es am Ende und desto schneller haben sich die Anschaffungskosten amortisiert.

Welche Kosten und Steuern entstehen beim Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage?

Das Betreiben einer eigenen PV-Anlage ist seit 2023 wieder attraktiv geworden. Mit Inkrafttreten des aktualisierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes fördert der Staat den Kauf und den Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage. So werden auf den Kaufpreis keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Zudem muss man nicht mehr zwischen der Option Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerbesteuerung taktieren, da der Gewinn nicht mehr ermittelt werden muss und der Antrag auf Steuerbefreiung entfällt.

Wer mit seiner eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugt, kann vom Vater Staat zur Kasse gebeten werden. Dies geschieht dann, wenn der Solarstrom gewinnbringend verkauft oder in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Wie hoch sind die Kosten beim Eigenverbrauch?

Jeder Besitzer einer PV-Anlage muss für erzeugten Strom Steuern zahlen, vor allem dann, wenn er ins öffentliche Netz eingespeist wird und der Netzbetreiber im Gegenzug eine Einspeisevergütung zahlt.

Für den Eigenverbrauch gibt es seit 2009 in Deutschland Einspeisevergütungen. Während dieser Zeit lag die Vergütung noch bei circa 25 Cent pro Kilowattstunde Strom, aktuell sind es nur noch 8 bis 12 Cent pro kWh bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt.

Seit 2020 besteht für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt keine Steuerpflicht mehr – damit fällt ein durchschnittlicher Haushalt aus der Steuerpflicht. Wer nachweisen kann, dass er weniger als 10 Prozent seines Stroms ins Netz einspeist, kann sich von der Steuer befreien lassen. Werden mehr als 10 Prozent ins öffentliche Netz eingespeist, können verschieden hohe Steuern fällig werden, die nach dem Jahresumsatz berechnet werden.

Die Abgabe der Dokumente für die Umsatzsteuer funktioniert ganz einfach über ELSTER. Die Formulare können heruntergeladen, online ausgefüllt und anschließend eingereicht werden. Wer Hilfe benötigt, ist mit einem Steuerberater an der richtigen Adresse.

Muss für eine PV-Anlage Einkommensteuer gezahlt werden?

Erzeugter Strom aus der eigenen PV-Anlage zählt als Gewinn und muss wie das persönliche Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Der Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen der PV-Anlage sowie den Ausgaben wie Versicherung, Wartung oder Wertverlust. Er muss in der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden. Übersteigt der Jahresumsatz 24.500 Euro (2023), kann das Finanzamt auch eine Gewerbesteuer erheben.

Gibt es Ausnahmen bei der Photovoltaiksteuer?

Balkonkraftwerke, die unter dem Begriff Mini-Solaranlage laufen, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

Dagegen ist die Anmietung einer PV-Anlage nicht von der Steuer befreit. Hier entscheiden die Inhalte des Mietkauf- oder Leasingvertrags. Wer nach Ende der festgelegten Mietdauer automatisch Inhaber der Photovoltaikanlage wird, profitiert noch von der weggefallenen Mehrwertsteuer, ebenso, wenn die Übernahme der Anlage optional und gleichzeitig wirtschaftlich ist.

Mobile Solarmodule, wie sie zum Beispiel beim Camping verwendet werden, sind nicht von der Mehrwertsteuer befreit.  

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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