Wie hoch darf ein Gartenzaun sein [Übersicht Bundesländer]

Üblicherweise hat jedes Grundstück in Deutschland eine sogenannte Einfriedung. Das kann eine Mauer, eine Hecke oder ein Zaun sein. Ein Zaun darf jederzeit auf dem eigenen Grund und Boden errichtet werden. Allerdings sind die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland oder auch bei den einzelnen Kommunen unterschiedlich. In den meisten Fällen ist über das Nachbarrechtsgesetz geregelt, wie hoch der Zaun sein darf, und beziehungsweise aus welchem Material. Außerdem ist der Abstand zur Grenze oder zum Nachbarn zu beachten.

Unser Rat

Generell dürfen Zäune ohne eine spezielle Genehmigung errichtet werden. In den meisten Bundesländern gilt allerdings ein Gartenzaun bis zu einer Höhe von 120 Zentimetern als zulässig beziehungsweise ortsüblich. Zu diesen Bundesländern gehören Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein sowie Thüringen. 

In Berlin und Brandenburg beträgt die maximale Höhe 125 Zentimeter, in Baden-Württemberg sind es 150 Zentimeter. In Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt beträgt die erlaubte Höhe des Zaunes zwei Meter. In diesen Bundesländern wird die Beschaffenheit der sogenannten Einfriedungen wie Zäune, Hecken oder Mauern über das Nachbarrechtsgesetz geregelt. Dieses Gesetz gibt es in Bayern, Bremen, Hamburg sowie in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Hier muss sich der Grundstückseigentümer mit der jeweils geltenden Bauordnung befassen, die von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann.

Nicht nur die Höhe des Zaunes, sondern auch die Entfernung zum Nachbargrundstück muss beachtet werden. Errichten zwei Nachbarn einen gemeinschaftlichen Zaun auf der Grundstücksgrenze, können sie die Kosten teilen, sollten sich aber trotzdem an die gesetzlichen Vorgaben der Zaunhöhe betreffend halten.

Der Bau eines Sichtschutzzauns fällt rechtlich unter die gleichen Bestimmungen wie ein einfacher Zaun. Allerdings kann bei der jeweiligen Gemeinde ein Antrag gestellt werden, dass der Sichtschutz die ortsübliche Höhe übersteigt. Hierzu müssen jedoch triftige und nachvollziehbare Gründe angegeben werden.

Immer wieder taucht beim Thema Einfriedungen der Begriff ortsüblich auf. Er bestimmt neben der Beschaffenheit auch die Höhe eines Zauns. Haben alle Nachbarn zum Beispiel einen 1,0 Meter hohen Zaun, so ist ein 1,80 Meter hoher Sichtschutzzaun nicht mehr ortsüblich, da das allgemeine Erscheinungsbild gestört wird. In diesem Fall ist so ein hoher Zaun nicht erlaubt.

Ist eine Ortsüblichkeit aufgrund der unterschiedlichsten Einfriedungen nicht möglich, wird über die Nachbarrechtsgesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt, wie hoch ein Zaun sein darf.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein?

Die örtliche Bauordnung oder die jeweilige Landesbauverordnung beziehungsweise das geltende Nachbarrechtsgesetz – sofern vorhanden –, gibt vor, wie hoch oder wo ein Zaun gebaut werden darf.

In aller Regel wird eine Baugenehmigung für einen Zaun notwendig, wenn er eine gewisse Höhe überschreitet, oder wenn der Zaun an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzt und dort eine bestimmte Höhe überschreitet. In der Bauverordnung ist festgehalten, wie hoch ein Zaun sein darf, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen. Die Vorschriften gelten übrigens auch für Mauern und sogenannte lebendige Einfriedungen wie Hecken oder Sträucher. Bevor ein Zaun auf dem eigenen Grundstück aufgestellt wird, empfehle ich als Landschaftsgärtner, sich am Wohnort nach einer Einfriedungssatzung zu erkundigen.

Was ist eine Einfriedung?

Unter einer Einfriedung versteht man eine Anlage zur Abgrenzung eines Grundstückes nach außen, um diese vor Beeinträchtigungen von außen zu schützen. Beeinträchtigungen können zum Beispiel sein:

  • Betreten durch Menschen und Tiere
  • Einblicke von außen
  • Witterungs- und Immissionseinflüsse wie Lärm
  • Wind und Sonne

Die abgrenzenden Anlagen sollen also den Frieden eines Grundstückes sicherstellen und werden daher Einfriedung genannt. Dabei wird in lebende Einfriedungen aus Pflanzen und in tote Einfriedungen, also Gartenmauern und Gartenzäune, unterschieden. Bei toten Einfriedungen sind unter Umständen neben nachbarrechtlichen Bestimmungen auch baurechtliche Auflagen einzuhalten, da diese, laut Definition, bauliche Anlagen darstellen.

Was hat die Ortsüblichkeit mit der maximalen Zaunhöhe zu tun?

Was am Ort üblich ist, das ist die Ortsüblichkeit. Viele Kommunen wenden dies zur Festlegung der maximalen Höhe eines Zaunes an. Wer also in einem Gebiet wohnt, in dem die Zäune der Nachbarn alle bei einem Meter liegen, wäre es ortsunüblich, einen Zaun mit 1,80 Metern hinzustellen. Möglich ist das dann, wenn man sich mit den Nachbarn und der Gemeinde abstimmt, wobei unter Umständen eine Baugenehmigung erforderlich sein kann.  

Stellt der Gartenzaun oder der Schmuckzaun nur eine symbolische Grenze zum Grundstück des Nachbarn dar, ist eine Höhe zwischen 40 und 90 Zentimetern üblich. Bei Sichtschutzzäunen sind sogar 170 bis 190 Zentimeter möglich.

Bei Zäunen, die nicht direkt ans Nachbargrundstück angrenzen, sondern die Seite zur Straße hin flankieren, wird von einer Einfriedung gesprochen. Hier dürfen die Zäune bis zu 1,80 Meter hoch sein.

Macht es einen Unterschied, ob der Zaun blickdicht ist oder nicht?

Blickdichte Zäune wertet der Gesetzgeber als Sichtschutz. Zäune, die eine Sichtschutzfunktion einnehmen, dürfen zwischen maximal 170 und 190 Zentimeter hoch sein. Sind sie zu einer Straße gerichtet, beträgt die maximale Höhe 1,80 Meter. Bäume oder Hecken gelten übrigens ebenfalls als Sichtschutz.

Wie hoch darf in Gartenzaun sein (Übersicht Bundesländer)

Wie hoch der eigene Zaun sein darf, hängt am Ende vom Wohnort ab. Hierbei geben zunächst die Bundesländer die maximale Zaunhöhe vor, zum Teil auch, wie der Zaun auszusehen hat. Da es in jeder Gemeinde zudem noch eine eigene Verordnung bezüglich der Einfriedung geben kann, sollte vor dem Bau des Zaunes dort nachgefragt werden. In erster Linie sind allerdings die Bundesländer maßgeblich:

Wie hoch darf der Gartenzaun sein in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg regelt das Nachbarrecht die maximale Höhe des Zauns. Ein Zaun, ein Sichtschutzelement oder eine Mauer dürfen demnach innerorts direkt an der Grenze 1,50 m hoch sein. Ist der Zaun oder die Mauer 2 Meter hoch, muss ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Bayern?

Grundsätzlich ist in Bayern kein Grundstückseigentümer verpflichtet, die Einrichtung eines Zaunes auf der Grenze, das heißt, unter teilweiser Inanspruchnahme seines Grundstücks, zu dulden. Eine Duldungspflicht kann sich aber aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Es empfiehlt sich deshalb immer, die Errichtung eines Zaunes mit den Nachbarn abzusprechen und dabei auch die Frage der Kosten zu regeln.

Errichtet dagegen ein Grundstückseigentümer in Bayern den Zaun nur auf dem eigenen Grundstück (an der Grenze), so muss der Nachbar dies grundsätzlich hinnehmen. Auch hierbei sind aber die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Eigentümer muss dann allein für die Instandhaltung aufkommen. Er kann den Zaun auch jederzeit wieder entfernen, ohne dass der Nachbar widersprechen könnte.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Berlin?

In Berlin ist ein rund 1,25 Meter hoher Zaun aus Maschendraht bei fehlender Ortsüblichkeit zulässig (§ 23 Beschaffenheit). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarschaftsrecht-Berlin.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Brandenburg?

Auch in Brandenburg ist ein rund 1,25 Meter hoher Zaun aus Maschendraht bei fehlender Ortsüblichkeit zulässig (§ 32 Beschaffenheit). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarschaftsrecht-Brandenburg.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Bremen?

Im Bundesland Bremen sind in den einzuhaltenden Abstandsflächen an Grundstücksgrenzen Einfriedungen bis zu zwei Meter Höhe zulässig (§ 6 Absatz 7 Satz 1 Nr. 3 Bremische Landesbauordnung). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Bremen.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Hamburg?

Zäune dürfen in Hamburg im Vorgartenbereich höchstens 1,5 Meter hoch sein. Weitergehende Höhenbeschränkungen für rückwärtige Gartenbereiche ergeben sich für Mauern und geschlossene Einfriedungen.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Hessen?

Paragraf 15 des Nachbargesetzes bestimmt in Hessen, dass Zäune 1,20 Meter hoch und aus Maschendraht sein müssen – sofern sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen lässt.

Wenn also sämtliche Grundstücke in der Nachbarschaft etwa 1,50 Meter hohe Hecken zur Einfriedung verwenden, ist dies auch der Maßstab für den Zaun. Erlaubt ist dann das, was sich ansonsten in der Umgebung befindet.

Dabei ist der Eigentümer jedoch nicht auf die Art der Einfriedung der restlichen Grundstücke beschränkt. Dort darf man auch einen Zaun bauen, wenn ansonsten nur Hecken in der Straße vorzufinden sind.

In Hessen ist es grundsätzlich erlaubt, einen Sichtschutzzaun bis zu einer Höhe von zwei Metern über der Geländeoberfläche direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Mecklenburg-Vorpommern?

Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten die Errichtung einer geschlossenen, also nicht durchsichtigen, Grundstückseinfriedung an der Grundstücksgrenze (baurechtlich) zulässig, wenn die Einfriedung nicht höher als zwei Meter ist.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Niedersachsen?

In Niedersachsen ist ein bis zu 1,20 Meter hoher Zaun erlaubt (§ 28 Beschaffenheit). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Niedersachsen.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen ist eine circa 1,20 Meter hohe Mauer oder ein 1,20 Meter Zaun möglich (§ 35 Beschaffenheit). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Nordrhein-Westfalen.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz ist ein rund 1,20 Meter hoher Zaun aus festem Maschendraht erlaubt (§ 39 Einfriedungspflicht). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Rheinland-Pfalz.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein im Saarland?

Auch im Saarland ist ein 1,20 Meter hoher Zaun aus festem Maschendraht zulässig (§ 43 Einfriedungspflicht). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Saarland.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Sachsen?

Jede Nachbarin und jeder Nachbar darf sein Grundstück einfrieden, demnach einen Zaun, eine Hecke oder eine sonstige Grundstücksbegrenzung auf seinem Grundstück errichten (§ 4 SächsNRG). Einfriedungen (Mauern) bis zwei Meter Höhe dürfen in Sachsen an die Grenze gebaut werden und bedürfen keiner Baugenehmigung. Eine Einfriedungspflicht besteht jedoch nicht.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt dürfen Zäune bis zu zwei Meter hoch sein (§ 23 Anforderung an Grundstückseinfriedungen). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Sachsen-Anhalt.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein ist ein 1,20 Meter hoher Zaun aus Maschendraht zulässig (§ 31 Beschaffenheit der Einfriedung). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Schleswig-Holstein.

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein in Thüringen?

Ebenso ist in Thüringen ein 1,20 Meter hoher Zaun aus festem Maschendraht erlaubt (§ 39 Einfriedungspflicht). Mehr Informationen gibt es auf Nachbarrecht-Thüringen.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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