Du planst eine gemütliche Hütte in deinem Schrebergarten zu bauen und fragst dich, wie groß diese eigentlich sein darf? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, denn es gibt einige gesetzliche Regelungen und Besonderheiten, die du beachten musst. Von der Grundfläche über die Dachform bis hin zur maximalen Höhe – all das wird in unserem Artikel detailliert behandelt. Auch auf abweichende Vorgaben in bestimmten Städten und Gemeinden sowie die Unterschiede bei der Interpretation von Kleingartenverbänden gehen wir ein. Ebenso klären wir die Frage, ob eine Hütte im Schrebergarten als dauerhafter Wohnsitz dienen darf. Und falls du auch über den Bau eines Gewächshauses nachdenkst, haben wir dazu hier einen hilfreichen Artikel für dich. Also, bist du bereit, dich in das Thema Wie groß darf eine Hütte im Schrebergarten sein? einzutauchen?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Größe einer Hütte im Schrebergarten wird durch das Bundeskleingartengesetz geregelt.
- Die maximale Höhe der Hütte kann abhängig von der Dachform variieren und ist auch durch bestimmte Gerichtsentscheidungen beeinflusst.
- Eine Hütte im Schrebergarten ist kein dauerhafter Wohnsitz und bestimmte Ausstattungen oder eine Unterkellerung können verboten sein.
Wie groß darf eine Hütte im Schrebergarten sein: Eine Einführung
Die Größe deiner Schrebergartenhütte hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Bundeskleingartengesetz gibt eine Grundlage, aber die Berechnung der Grundfläche und die Auslegung können variieren. Es gibt auch Besonderheiten zu beachten, wie Terrasse, Dachüberstand und mögliche Abweichungen. Vielleicht denkst du auch über ein Gewächshaus im Garten nach? Dann schau dir unseren Artikel Wie groß darf ein Gewächshaus im Kleingarten sein? an. Nun aber zurück zur Größe deiner Hütte im Schrebergarten.
Bundeskleingartengesetz: Grundlage für die Größe einer Hütte im Schrebergarten
Das Bundeskleingartengesetz gibt dir den Rahmen vor, wie groß eine Hütte in deinem Schrebergarten sein darf. Demnach darf die Grundfläche der Laube 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Das umfasst alle überdachten Flächen, einschließlich überdachter Freisitze. Wände, die weniger als 50 cm hoch sind, zählen nicht zur Grundfläche. Bedenke dabei, dass jede Fläche zählt, die vor Regen schützt. Auch für andere Gartenbauten wie ein Gewächshaus gibt es bestimmte Regeln, die du beachten musst.
Berechnung der Grundfläche: Wie groß darf die Hütte sein?
Nach dem Bundeskleingartengesetz darf die Grundfläche der Hütte in einem Schrebergarten maximal 24 Quadratmeter betragen. Zählt dazu die Außenmaße des Gebäudes. Wichtig: Balkone, Terrassen oder überdachte Freisitze fließen in die Berechnung ein. Nicht als Grundfläche zählen hingegen Dachüberstände, sofern sie nicht mehr als 50 cm betragen. Die 24 Quadratmeter sollte man als Richtwert ansehen. Es gibt regionale Unterschiede und in manchen Gemeinden gelten strengere Regeln. Daher empfiehlt es sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, bevor du mit dem Bau beginnst.
Besondere Aspekte bei der Größe einer Hütte im Schrebergarten
Nachdem du nun weißt, wie sich die Größe einer Hütte berechnet, betrachten wir, wie Terrassen, überdachte Freisitze und Dachüberstände die Grundfläche beeinflussen. Dabei spielt auch die Positionierung im Schrebergarten eine Rolle. Ähnliche Bestimmungen gelten auch für andere Bauten wie beispielsweise Gewächshäuser. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Abstand eines Gewächshauses zur Grundstücksgrenze.
Terrasse und überdachter Freisitz: Wie sie die Größe der Hütte beeinflussen
Die Größe deiner Hütte im Schrebergarten beeinflusst auch Terrasse und überdachten Freisitz. Diese zählen zur Grundfläche deiner Hütte. Baust du eine Terrasse direkt an deine Hütte, zählt sie zur Grundfläche dazu. Gleiches gilt für einen überdachten Freisitz. Beachte dabei: Die gesamte Grundfläche, also Hütte plus Terrasse und Freisitz, darf die im Bundeskleingartengesetz festgelegten 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Planst du also eine große Terrasse oder einen Freisitz, reduziert sich die mögliche Größe deiner Hütte. Überlege gut, wie du den vorhandenen Platz optimal nutzt.
Dachüberstand und die Grundfläche: Eine wichtige Konsequenz
Denke an den Dachüberstand. Er zählt zur Grundfläche deiner Hütte. Misst du das Dach mit, überschreitest du schnell die erlaubten 24 Quadratmeter. Die Folge: Du verstößt gegen das Bundeskleingartengesetz. Plane den Dachüberstand sorgfältig, um Ärger zu vermeiden.
Die maximale Höhe einer Hütte im Schrebergarten
Nachdem wir die Größe der Hütte geklärt haben, widmen wir uns der nächsten Frage: Wie hoch darf sie sein? Da gibt es genaue Vorgaben, die du beachten musst. Besonders bei der Auswahl von Dachformen spielt die Höhe eine zentrale Rolle. Eine gute Alternative zur Hütte kann übrigens ein Gewächshaus sein. Hier erfährst du, wie du ein Gewächshaus aufbaust.
Bundesverwaltungsgericht und die Höhe der Hütte
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil die maximale Höhe einer Hütte im Schrebergarten auf 2,50 Meter festgelegt. Diese Höhe gilt ab der Oberkante des Erdreichs, also inklusive eventueller Aufschüttungen. Achte darauf, dass auch Dachaufbauten wie Antennen oder Wetterfahnen in diese Höhe einberechnet werden. Solltest du dich nicht an diese Vorgaben halten, drohen dir Bußgelder oder sogar der Abriss deiner Gartenhütte.
Dachform und Höhe: Ein möglicher Zusammenhang
Die Dachform spielt bei der Höhe der Hütte eine wichtige Rolle. Flache Dächer neigen dazu, niedriger zu sein, während Spitz- oder Satteldächer oft höher sind. Beachte jedoch, dass auch hier die maximale Höhe von 2,50 Metern einzuhalten ist, unabhängig von der Dachform. Ein höheres Dach führt nicht automatisch zu einer Genehmigung für eine höhere Hütte.
Abweichende Vorgaben: Wie groß darf eine Hütte im Schrebergarten sein?
Trotz der allgemeinen Vorgaben gibt es oft regionale Unterschiede. Mancherorts gelten strengere Regeln, und auch Kleingartenverbände interpretieren die Gesetze unterschiedlich. Bevor du also mit dem Bau deiner Hütte beginnst, checke unbedingt die genauen Bestimmungen deiner Stadt oder Gemeinde. In Baden-Württemberg zum Beispiel gelten besondere Regeln bezüglich der Größe von Gartenhäusern. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel “Wie groß darf ein Gartenhaus in Baden-Württemberg sein ohne Genehmigung“. Doch wie sieht es eigentlich mit der Ausstattung und Einrichtung einer Schrebergartenhütte aus?
Strengere Vorgaben in Städten und Gemeinden
Städte und Gemeinden setzen oft strengere Vorgaben für die Größe von Hütten in Schrebergärten. Sie beschränken die zulässige Grundfläche und Höhe unter Umständen stärker als das Bundeskleingartengesetz. Manche Städte erlauben beispielsweise nur eine Grundfläche von 20 Quadratmetern. Außerdem kann die maximale Höhe auf 2,5 Meter begrenzt sein. Das liegt daran, dass sich die Regelungen an den örtlichen Bebauungsplänen orientieren. Diese Vorgaben variieren stark je nach Stadt oder Gemeinde. Daher gilt: Informiere dich vor dem Bau einer Hütte immer über die konkreten Vorgaben in deiner Stadt oder Gemeinde.
Unterschiedliche Interpretationen von Kleingartenverbänden
Kleingartenverbände interpretieren die Vorgaben zur Größe von Gartenhütten oft unterschiedlich. Einige Verbände erlauben größere Hütten, andere halten sich strikt an die gesetzliche Maximalgröße. Hier spielt auch die regionale Praxis eine Rolle. Im Zweifelsfall hilft ein Gespräch mit dem Verbandsvertreter. Er informiert dich über die genauen Richtlinien deines Verbandes. Denk dran: Nicht immer ist die größtmögliche Hütte die beste Wahl. Überlege genau, wie viel Platz du wirklich brauchst.
Die Hütte im Schrebergarten: Kein dauerhafter Wohnsitz
Die Hütte in einem Schrebergarten dient als Ort der Entspannung und Freizeitgestaltung. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht als dauerhafter Wohnsitz gedacht ist. So gibt es bestimmte Vorschriften bezüglich der Ausstattung und Einrichtung. Aber wie sieht es mit dem Unterkellerung aus? Ist es erlaubt oder nicht? Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Ausstattung und Einrichtung der Hütte
Die Einrichtung der Hütte sollte auf das Nötigste beschränkt bleiben. Ein kleiner Tisch, Stühle und ein Regal für Gartenutensilien reichen aus. Eine Küche oder ein Schlafbereich sind nicht erlaubt. Immerhin dient die Hütte nicht als Wohnsitz, sondern als Rückzugsort während der Gartenarbeit. Für Gemüseanbau in eigenem Gewächshaus findest du hilfreiche Tipps in unserem Artikel “Boden im Gewächshaus vorbereiten“.
Unterkellerung: Erlaubt oder nicht erlaubt?
Unterkellerung für eine Hütte im Schrebergarten ist generell nicht erlaubt. Das Bundeskleingartengesetz verbietet dauerhafte Wohnbauten. Ein Keller fällt darunter. Er würde die Hütte zu einem potentiellen Wohnsitz machen. Die einzige Ausnahme bilden frostfreie Aufbewahrungsmöglichkeiten. Sie sind erlaubt, wenn sie den Gartenbetrieb unterstützen. Bewahre dort zum Beispiel Gartenwerkzeuge oder Saatgut auf. Aber: Das muss im Einklang mit den örtlichen Vorschriften stehen. Prüfe immer die genauen Bestimmungen deines Bundeslandes und deiner Gemeinde.
FAQ
Gibt es Unterschiede in der Größe der Hütten je nach Stadt oder Gemeinde?
Ja, es gibt Unterschiede. Obwohl das Bundeskleingartengesetz eine maximale Grundfläche von 24 Quadratmetern für Gartenhäuser festlegt, können einige Städte und Gemeinden strengere Vorgaben haben. Daher ist es ratsam, sich vor dem Bau eines Gartenhauses bei der zuständigen Behörde zu informieren.
Wie beeinflussen die Terrasse und der überdachte Freisitz die Größe der Hütte?
Die Terrasse und der überdachte Freisitz zählen zur Grundfläche des Gartenhauses. Sie dürfen die maximal erlaubte Grundfläche von 24 Quadratmetern laut Bundeskleingartengesetz nicht überschreiten. Auch ein Dachüberstand, unter dem du sitzen kannst, wird zur Grundfläche hinzugerechnet.
Welche Rolle spielt die Dachform bei der Bestimmung der Höhe der Hütte?
Die Dachform kann die erlaubte Höhe eines Gartenhauses beeinflussen. Während das Bundeskleingartengesetz keine spezifische Höhe festlegt, legt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes eine maximale Traufhöhe von 2,25 m und eine Gesamthöhe von nicht mehr als 3,6 m fest. Allerdings kann die Interpretation dieser Regelung von den einzelnen Kleingartenvereinen variieren, wobei die Dachform eine Rolle spielen kann. Es ist daher ratsam, sich bei dem zuständigen Verein zu informieren.
Ist eine Unterkellerung der Hütte erlaubt und wie wirkt sie sich auf die Größe aus?
Eine Unterkellerung von Gartenhäusern ist nicht generell verboten, aber einige Kleingartenverbände gestatten keine oder nur eine sehr kleine Unterkellerung. Die Unterkellerung hat keinen Einfluss auf die maximal erlaubte Grundfläche von 24 Quadratmetern, da diese nach den Außenmaßen des Gartenhauses berechnet wird.
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