Alten Rasenmäher richtig entsorgen – So geht’s [Überblick]

Alles hat ein Ende – auch die Lebenszeit eines Rasenmähers. Je nach Hersteller und Modell sowie Einsatzzeiten kann ein Mäher über viele Jahre seinen Dienst tun. Geht das Gerät mal kaputt, kann es vielleicht nochmals repariert werden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder lohnt sich diese nicht mehr.

Unser Rat
Bereits bei der Anschaffung eines Rasenmähers sollte man sich damit befassen, wie und wo das Gerät entsorgt werden kann, sollte es einmal komplett den Dienst einstellen. Gut zu wissen: Ein alter Elektro-Rasenmäher kann direkt in dem Geschäft zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde. Voraussetzung hierzu ist, dass das Geschäft eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern hat. Vorsichtshalber sollte der Kassenbon aufbewahrt werden. Übrigens müssen auch andere Geschäfte, die Rasenmäher verkaufen, sowie Online-Shops das Altgerät zurücknehmen, wenn deren Lagerfläche die 400 Quadratmeter übertrifft.
Auch alte Akkus können bei jedem Hersteller und Händler in Deutschland zurückgegeben werden. Diese Vorschrift gibt es übrigens schon seit 1998. Der Rest des Mähers kommt dann zum Elektroschrott.
Beim Kauf eines neuen Rasenmähers sollte Wert auf Nachhaltigkeit gelegt werden. Ein qualitativ hochwertiger Rasenmäher kostet zunächst zwar mehr Geld als ein günstiges Modell. Allerdings sind die teureren Geräte meist nicht nur leistungsfähiger, sondern halten auch viel länger. Weiterhin bekommt man noch viele Jahre später Ersatzteile, wenn ein defekter Mäher repariert werden muss. Eine Reparatur ist immer einer zu voreiligen Entsorgung vorzuziehen.
Auch kaputte Geräte müssen nicht zwingend auf den Schrottplatz. Mancher Hobbyschrauber kann unter Umständen mit dem einen oder anderen Ersatzteil noch etwas anfangen. Eine einfache Möglichkeit zum Verschenken oder Verkauf für wenig Geld ist eine Plattform wie Ebay, auf der das Gerät inseriert wird.

Wie entsorge ich meinen Rasenmäher richtig? 

Ist der Rasenmäher defekt und kann nicht mehr repariert werden, muss sich der Gärtner von diesem meist langjährigen Weggefährten trennen. Der Weg führt dann beispielsweise zum Recyclinghof, denn ein Rasenmäher ist auf keinen Fall ein Fall für den Sperrmüll. Schließlich muss je nach Modell der Akku oder Benzin sowie Altöl ordnungsgemäß entsorgt werden. Was mit dem alten Mäher passiert, hängt demnach von seiner Betriebsweise beziehungsweise vom Typ ab. So geht’s (Überblick):

Typ #1: Akku-Rasenmäher

Das Entsorgen eines Akku-Rasenmähers ist immer etwas heikel, wenn es sich um Lithium-Ionen-Akkus handelt. Haben diese Hochleistungs-Batterien ausgedient und werden heiß, weil der kaputte Rasenmäher vielleicht in der Sonne steht, kann der Akku brennen und sogar explodieren. Zudem enthalten Akkus giftige Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Kadmium oder Blei, die hochgradig umweltschädlich sind.

Allerdings sind in Deutschland die Hersteller und Händler dazu verpflichtet, den alten Akku zurückzunehmen. Den Mäher ohne Akku kann man dann bei einer Sammelstelle für Elektroschrott abgeben, zum Beispiel beim Wertstoffhof.

Typ #2: Benzin-Rasenmäher

Benzinbetriebene Rasenmäher gehören auf den Wertstoffhof oder Recyclinghof. Sie dürfen keinesfalls als Sperrmüll vor die Haustüre gestellt werden, schließlich enthalten sie meist noch etwas Restbenzin in den Leitungen sowie Altöl, das fachgerecht entsorgt werden muss.

In der Regel dürfen Benzin und Öl im Rasenmäher verbleiben, denn die Mitarbeiter beim Wertstoffhof übernehmen als Profis das fachgerechte Ablassen der Schadstoffe.

Gibt es am Wohnort eine angekündigte Schrottsammlung, so stehen die Chancen gut, dass der Schrotthändler den Rasenmäher mitnimmt. Auch ein Schrotthändler, der vor Ort oder in der Nähe ansässig ist, freut sich über jeden metallenen Neuzugang.

Typ #3: Elektro-Rasenmäher

Rasenmäher, die mit Strom betrieben werden, zählen zum Elektroschrott. Beim örtlichen Wertstoffhof oder Recyclinghof werden sie gebührenfrei entgegengenommen. Zudem ist der Handel seit 2022 gesetzlich dazu verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen, die größer als 50 Zentimeter sind. So müssen Onlinehändler ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät kostenfrei abgeholt werden soll. 

Der Handel vor Ort muss den Rasenmäher entgegennehmen, wenn die Verkaufsfläche größer als 400 Quadratmeter ist.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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