Balkonkraftwerk Bayern

Fast 3.000 Mini-Solaranlagen sind 2023 in Bayern registriert und der Hype geht weiter. Durch Förderungen der Politik und auch mehr mediale Aufmerksamkeit ist die Nachfrage nach der steckerfertigen Balkon-Photovoltaik groß. Schließlich bieten die Balkonkraftwerke die Möglichkeit, als mietende Person umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und damit Stromkosten zu sparen. Doch vor der Anschaffung stellen sich ein paar Fragen wie beispielsweise:

Was gilt es zu beachten bei Balkonkraftwerken in Bayern?

In Bayern dürfen Mini-Solaranlagen mit 600 Watt Leistung genehmigungsfrei und selbst installiert werden. Jedoch müssen die Balkonkraftwerke beim Netzbetrieb sowie bei der Bundesnetzagentur installiert werden. Und eine Erlaubnis durch die vermietende Person oder auch die Eigentümergemeinschaft ist ebenfalls notwendig. 

Was ist eine Mini-Solaranlage?

Wer in Bayern zur Miete in einer Wohnung wohnt, aber gern selbst grünen Solarstrom produzieren möchte, der wird sich mit dem Thema Balkonkraftwerke auseinandersetzen. Mit diesen steckerfertigen Balkonmodulen kann aus Sonnenenergie Strom gewonnen werden. Dafür werden die Kollektoren an der Balkonbrüstung befestigt und über einen Stecker mit dem Stromnetz des Haushalts verbunden. Fortan wird zuerst der selbst erzeugte Strom verwendet und erst später der Strom aus dem öffentlichen Netz. 

Kosten für Balkonkraftwerke in Bayern

Balkonkraftwerke kosten zwischen 500 und 1.000 Euro Anschaffungskosten. Diese amortisieren sich bereits nach ein paar Jahren. So wird im Durchschnitt mit fünf bis zehn Jahren gerechnet. Zudem können je nach Stromverbrauch, Stromkosten und Lage des Balkonkraftwerks bis zu 20 Prozent des Strombedarfs im Jahr gedeckt werden. 

So wird eine Mini-Solaranlage installiert

Die Installation von Balkonkraftwerken ist nicht schwer, weshalb diese auch selbst vorgenommen werden kann. Einzig die Steckdose sollte ein Wieland-Stecker sein, aus der sich kein Kabel herausziehen lässt. Diese Steckdose sollte von einem Fachbetrieb eingebaut werden. 

Anmeldung von Balkon-Photovoltaik in Bayern

In Bayern sowie deutschlandweit sind Balkonkraftwerke bis 600 Watt genehmigungsfrei. Allerdings müssen diese zwingend beim Netzbetrieb sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dafür gibt es vereinfachte Formulare, die leicht auszufüllen sind. Dafür werden unter anderem persönliche Daten sowie ein paar technische Details abgefragt. 

Wer das Balkonkraftwerk nicht anmeldet, der wird vom Netzbetrieb angeschrieben und um eine Anmeldung gebeten. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, dann kann es als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann der Netzbetrieb den Haushalt vom Strom nehmen. Dieser Schritt passiert allerdings nur im äußersten Notfall. 

Zudem ist eine Erlaubnis der vermietenden Person oder aber der Eigentümergemeinschaft notwendig. Schließlich handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da die Balkonkraftwerke an der Brüstung des Balkons installiert werden.

Förderungen für Balkonkraftwerke in Bayern

Das Bundesland Bayern bietet aktuell kein Förderprogramm für Mini-Solaranlagen. Allerdings bieten einige Städte und Landkreise in Bayern Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Zudem gibt es einige Energieversorgungsunternehmen, die eine Förderung für die Anschaffung einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaik anbieten. 

FAQ

Werden Balkonkraftwerke in Bayern gefördert?

Ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke des Bundeslandes Bayern gibt es aktuell nicht. Jedoch bieten einige Städte und Landkreise in Bayern Zuschüsse zum Kauf einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaik an. Zudem wurde 2023 bundesweit die Mehrwertsteuer von 19 auf 0 Prozent gesenkt. 

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk in Bayern ohne Genehmigung sein?

Nicht nur in Bayern, sondern deutschlandweit sind Mini-Solaranlagen bis 600 Watt genehmigungsfrei und dürfen selbst installiert werden. Die Balkonkraftwerke müssen allerdings beim Netzbetrieb sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dafür stehen in den meisten Fällen vereinfachte Formulare zur Verfügung. 

Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben?

In Deutschland ist ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt. Mini-Solaranlagen bis 600 Watt Leistung sind zudem genehmigungsfrei und müssen nur beim Netzbetrieb und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. 

Braucht man in Bayern für ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung?

Nein, Mini-Solaranlagen bis 600 Watt Leistung sind genehmigungsfrei und müssen nur beim Netzbetrieb und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Photovoltaikanlagen mit einer höheren Leistung müssen zwingend eine Genehmigung durch den Netzbetrieb erhalten.

Was passiert, wenn man das Balkonkraftwerk in Bayern nicht angemeldet?

Wer seine Mini-Solaranlage in Bayern nicht anmeldet, der wird vom Netzbetrieb angeschrieben und um eine Anmeldung gebeten. Wer dem weiterhin nicht nachkommt, der riskiert eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann der Netzbetrieb im schlimmsten Fall den Haushalt vom Strom nehmen. 

Julia Balkausky ist eine talentierte Architektin und freie Redakteurin mit über 13 Jahren Erfahrung in den Themenbereichen Architektur, Wohnen, Garten und Pflanzen. Ihre Expertise und Leidenschaft für nachhaltiges und kreatives Gärtnern machen sie zur idealen Autorin für Gartenpanda.de. In ihrem eigenen Garten gestaltet sie ein buntes Zusammenspiel aus bienen- und insektenfreundlichen Stauden, selbstgebauten Hochbeeten und originellen Spielgeräten für ihre Kinder. Auf Gartenpanda.de teilt sie ihr Wissen und ihre Begeisterung für ein grünes, naturverbundenes Leben mit unseren Leserinnen und Lesern.

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