Balkonkraftwerk Zähler läuft rückwärts – das ist der Grund

Solaranlagen dürfen in Deutschland auch in Form einer steckerfertigen Photovoltaikanlage, also einem Balkonkraftwerk, betrieben werden. Der Besitzer oder Betreiber hat dabei die gleichen Rechte, wie die Eigentümer anderer Solaranlagen in der Leistungsgröße – muss aber auch die gleichen Pflichten und Voraussetzungen einhalten. Dazu gehört, dass der Stromzähler nicht rückwärts laufen darf.

Warum läuft bei meinem Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts?

Läuft beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts, so ist das in Deutschland gemäß Paragraf 268 StGB eine Straftat. Sobald sich also beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts dreht, geht der Gesetzgeber von einem Manipulationsversuch aus. Um den Ablesewert des tatsächlichen Stromverbrauchs nicht zu verfälschen, müssen in deutschen Haushalten, im Gegensatz zu den Niederlanden, alle Stromzähler über eine Rücklaufsperre verfügen.

Alte Stromzähler, wie die einfachen Ferrariszähler, können rückwärtslaufen, sobald vom Balkonkraftwerk Strom ins Netz eingespeist wird. Dann wird nämlich vorgetäuscht, dass weniger Strom vom Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht wird, als es in Wirklichkeit der Fall ist.

Die alten Zähler laufen rückwärts, sobald eine Solaranlage überschüssigen Strom, der nicht direkt verbraucht wird, ins Netz einspeist.

Wo bekommt man einen Zähler mit Rücklaufsperre?

Wenn beim Balkonkraftwerk der Zähler rückwärts läuft, muss er ausgetauscht werden, damit es zu keinem widerrechtlichen Manipulationsversuch kommt. In der Regel stellt der jeweilige Energieversorger einen Zähler mit Rücklaufsperre kostenlos zur Verfügung. Sollte der Versorger die Umrüstung verweigern beziehungsweise darauf bestehen, einen teuren Zwei-Richtungs-Zähler zu installieren, dann ist es ratsam, den Energieversorger rasch zu wechseln. Beim neuen Versorger sollte jedoch geklärt werden, welche Bedingungen er an den Anschluss eines Balkonkraftwerks stellt.

Ein Stromzähler mit Rücklaufsperre ist leicht an einem Symbol zu erkennen. Es zeigt eine Kralle, die ein Zahnrad festhält und nur eine Drehrichtung des Zahnrades ermöglicht. Alle digitalen und modernen Messeinrichtungen sind mit einer Rücklaufsperre ausgestattet.

Soll ich meinen Stromzähler selbst ablesen?

Verbraucherschützer raten den Haushalten dazu, die Zählerstände von Strom, aber auch Gas vor dem Jahreswechsel selbst abzulesen. Dies dient der Kontrolle und hilft dabei, den Verbrauch und damit die Energiekosten im Blick zu behalten.

Beim Stromzähler oder Drehstromzähler sind die Zählernummer und der Zählerstand, der den Stromverbrauch in kWh (Kilowattstunden) anzeigt, wichtig. Beim Verbrauch werden nur die Zahlen vor dem Komma an den Versorger übermittelt, die rot eingerahmte Zahl darf vernachlässigt werden.

Mittlerweile ist es üblich, dass der Verbrauch auf der Internetseite des Betreibers eingegeben wird, wozu natürlich ein Kundenkonto notwendig ist.

Strom vom Balkonkraftwerk ins Netz einspeisen

Wer Strom aus seinem Balkonkraftwerk ins Netz einspeist, muss sicherstellen, dass er gemessen und bilanziert wird. Daher darf der Zähler des Balkonkraftwerks nicht rückwärtslaufen. Wer nun Strom ins Netz eines Betreibers einspeist, kann eine EEG-Förderung in Anspruch nehmen. Denn laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben Betreiber von Photovoltaikanlagen, die über einen bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Leistung Öko-Strom ins Netz einspeisen, Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Diese beträgt rund 6 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütungssätze sollen ab Sommer 2023 mit der Neufassung des Gesetzes auf rund 8 Cent pro Kilowattstunde ansteigen.

Wird die Rücklaufsperre abgeschafft?

Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) fordert, dass Stromzähler in Deutschland auch rückwärts laufen dürfen, wenn der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Damit wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks noch attraktiver, nachdem bereits 2023 die Mehrwertsteuer auf diese Mini-PV-Anlagen abgeschafft worden ist. Bei Anschaffungskosten ab 1.000 bis 1.200 Euro für eine Balkonanlage mit einer Leistung von 600 Watt können im Jahr zwischen 530 (in Norddeutschland) und in Süddeutschland bis zu 580 Kilowattstunden Strom erzeugt werden, was eine Ersparnis von 160 bis 200 Euro im Jahr bedeutet.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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