Ist ein Mähroboter steuerlich absetzbar?

Einen Mähroboter sein Eigen zu nennen, ist der Traum vieler Gartenbesitzer. Oft scheitert die Anschaffung aber daran, dass man wegen der teilweise recht hohen Anschaffungskosten vor dem Kauf zurückschreckt. 

Es wäre daher natürlich schön, könnte man den Kauf eines Mähroboters steuerlich absetzen. So stellen sich also die Fragen: Ist ein Mähroboter steuerlich absetzbar? Und worauf muss man achten, wenn man einen Steuervorteil nutzen möchte?

Wir können an dieser Stelle vorab sagen, dass die Anschaffung des Gartengerätes in der Regel nicht absetzbar ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Teil der entstehenden Gesamtkosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich ansetzen zu lassen. Mehr zu diesem Thema könnt ihr in diesem Beitrag nachlesen. 

Mähroboter als haushaltsnahe Dienstleistung?

Es sind mitunter einige Tausend Euro jährlich, die wir als haushaltsnahe Dienstleistungen und Leistungen von Handwerkern und Handwerksbetrieben steuerlich geltend machen können. Das gilt auch für die Pflege des Gartens und der Außenanlagen des Hauses. 

Allerdings müssen wir hier direkt sagen, dass sich dies ausschließlich auf die Kosten erbrachter Dienstleistungen bezieht

Die Kosten für Geräte und Zubehör, welche wir für die Gartenpflege erwerben, zählen nicht dazu. Somit ist schon mal klar, dass die Kosten für einen Mähroboter leider nicht steuerlich absetzbar sind

Was zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Arbeiten von Handwerkern oder anderen Betrieben, die in Auftrag gegeben wurden. Dazu können unter anderem folgende Dinge zählen:

  • Garten- und Rasenpflege durch Gärtner oder andere Betriebe.
  • Die Neuanlage einer Rasenfläche, Verlegung von Rollrasen, etc. 
  • Das Aufstellen eines Sichtschutzes durch einen Betrieb.
  • Wenn der Gärtner kommt, um die Hecke zu schneiden, Unkraut zu jäten oder Pflanzen ins Beet zu setzen.
  • Baumfällarbeiten, die Verlegung von Pflastersteinen oder das Anlegen eines Teiches. 

Es geht also um Dinge, die wir von anderen ausführen lassen und die wir nicht selbst erledigen. Was hat das jetzt mit dem Rasenmähroboter zu tun? Ist ein Rasenroboter doch steuerlich absetzbar?

Den Kaufpreis des Rasenroboters kann man als Privatperson nicht steuerlich absetzen, auch wenn der Mäher uns bei der Gartenarbeit hilft

Was in Bezug auf den Mähroboter abgesetzt werden kann

Die Anschaffungskosten eines Mähroboters haben wir selbst zu tragen und können diese nicht steuerlich geltend machen. Allerdings kann man die Installationskosten beziehungsweise den Lohn für die Installation eines Mähroboters steuerlich absetzen. Wer dies also vom Fachmann erledigen lassen möchte, kann die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. 

Wichtig ist dabei, dass man eine korrekte Rechnung erhält. 

FAQ

Auf was muss man achten, wenn man die Lohnkosten für die Installation eines Mähroboters absetzen möchte?

Eine Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn man eine Rechnung vorweisen kann, sofern das Finanzamt eine Rechnung einfordert. Diese muss korrekt erstellt sein. Die Arbeits- und Fahrtkosten des Dienstleisters müssen separat aufgeführt werden. Es ist daher wichtig, die Rechnung auf Korrektheit zu prüfen. Sollte etwas nicht passen, kann um die Erstellung einer korrigierten Rechnung gebeten werden. Die Rechnung muss übrigens nicht zwingend eingereicht werden. Man muss sie aber parat haben, falls das Finanzamt diese sehen möchte. 

Welche Installationskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden?

Privatpersonen können die Installationskosten für den Mähroboter steuerlich absetzen. Das können zum Beispiel Kosten sein, die für die Einrichtung des Geräts entstehen oder die Kosten, die ein Dienstleister für die Verlegung eines Begrenzungsdrahts aufstellt.  

Ist ein Rasenroboter steuerlich absetzbar, wenn es sich um ein Unternehmen handelt?

Kann man als Privatperson den Kaufpreis des Mähroboters für den Garten in der Regel nicht steuerlich geltend machen, ist das bei Unternehmen anders. Unternehmen können die Anschaffungskosten von Haushaltsrobotern nämlich durchaus in der Steuererklärung in den Betriebsausgaben angeben oder die Kosten abschreiben. Auskunft dazu gibt der Steuerberater.

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