Photovoltaikanlage Kosten berechnen [mit Rechner]

Die 2023 in Kraft getretenen neuen EEG-Regelungen (Erneuerbare-Energien-Gesetz) macht den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage wieder attraktiver. So werden Einspeisungen ins Stromnetz höher vergütet. Neu ist zudem, dass auch Anlagen im Garten gefördert werden, sofern eine Montage auf dem Hausdach nicht möglich ist. Damit kann sich der Bau einer privaten PV-Anlage wieder rechnen. Entscheidend dabei ist, dass der Ertrag den Strombedarf der Hausbewohner deckt. Um zu wissen, ob sich beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Kosten rechnen, muss man einige Punkte wissen und berücksichtigen.

Photovoltaikanlage Kosten berechnen

Der Preis für eine Photovoltaikanlage ist für eine Anlage für eine vierköpfige Familie mit im Schnitt 6000 Euro nicht gerade ein Schnäppchen. Um am Ende zu wissen, ob sich eine Anschaffung rechnet, gibt es Photovoltaik-Kosten-Rechner. Allerdings sind nachfolgende Aspekte ebenfalls von Bedeutung:

  • Einspeisevergütung
  • Die wichtigsten Änderungen des neuen EEG
  • Wann rechnet sich eine PV-Anlage?
  • Mit welchen Grundkosten muss ich rechnen?
  • Kann eine PV-Anlage finanziert werden?
  • Soll man eine Photovoltaikanlage mieten?

Wie hoch ist die Einspeisevergütung einer PV-Anlage?

Seit Juli 2022 gilt die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Hier wird unterschieden, ob die Anlage zur Eigenversorgung dient, oder ob der gewonnene Strom komplett ins Netz eingespeist wird (Volleinspeisung).

Bei der Eigenversorgung werden Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 10 kWp (Kilowattpeak) nun mit 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeistem Strom vergütet. Ab 10 kWh gibt es 7,1 Cent pro kWp. Das bedeutet, dass bei einer Anlage in Eigenversorgung mit 15 kWh für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die restlichen 5 kWp 7,1 Cent pro Kilowattstunde bezahlt werden. Der Durchschnitt liegt hier bei 7,8 Cent pro Kilowattstunde.

Wer seinen Strom komplett einspeist, bekommt 13 Cent pro kWh. Dies reduziert allerdings nicht die Stromrechnung. Zudem muss eine Volleinspeisung dem Netzbetreiber gemeldet werden.

Bei einer Volleinspeisung bekommt der Besitzer 13,0 Cent pro kWh bis 10 kWp, ab 10 kWp 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Anlagengröße von 15 kWp liegt die durchschnittliche Vergütung somit bei 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

Die neuen Vergütungen gelten nur für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Je mehr Strom also direkt verbraucht wird, desto schneller rechnen sich die Investitionen, die je nach Größe und Leistung zwischen rund 6000 und mehr als 25.000 Euro betragen können. 

Die wichtigsten Änderungen des neuen EEG

Das neue Gesetz legt zudem fest, dass eine Verzögerung beim Bau der PV-Anlage nicht mehr wie bisher mit einer geringeren Vergütung sanktioniert wird. Die Sanktionierung wurde zunächst bis Anfang 2024 ausgesetzt, sodass die Vergütungssätze bestehen bleiben, wenn eine Anlage erst Ende 2023 in Betrieb geht. Zudem sind seit Januar 2023 private PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit.

Seit Januar 2023 werden nun auch PV-Anlagen gefördert, die in einem Garten stehen, sofern es nicht möglich ist, die Anlage auf dem Hausdach zu montieren.

Im novellierten Gesetz wurde die EEG-Umlage vollständig gestrichen, wodurch bei einigen bestehenden Anlagen ein zusätzlicher Erzeugungszähler entfallen kann. Von Netzbetreibern angemietete Zähler können nach Überprüfung abgebaut werden. Der Wegfall der EEG-Umlage vereinfacht darüber hinaus die Abrechnung beim Stromverkauf.

Für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, entfällt ebenso die technische Vorgabe, dass maximal 70 Prozent der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Wann rechnet sich eine PV-Anlage?

Wann sich Preis für eine Photovoltaik-Anlage rechnet, hängt entscheidend von der Größe der Anlage und dem Eigenverbrauch ab. In unserer Musterrechnung verbraucht ein 4-Personen-Haushalt pro Jahr 4500 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Betreibt der Haushalt eine eigene PV-Anlage mit einer Leistung von 4 Kilowattpeak (kWh) Strom, die knapp 40 Prozent des Eigenbedarfs deckt, können theoretisch bis zu 500 Euro im Jahr gespart werden.

Die Rechnung berücksichtigt, dass zum Beispiel Waschmaschine, Geschirrspüler und andere Stromfresser tagsüber laufen, wenn die Solarmodule Strom produzieren. Auch Elektrofahrzeuge sollten tagsüber geladen werden.

Bei zu erwartenden steigenden Strompreisen kann bei einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren durch den Eigenverbrauch in unserem Beispiel die Ersparnis von mehr als 10.000 Euro liegen. Die Anschaffungskosten für eine Anlage mit 4 kWh liegt Stand 2022 zwischen rund 5500 und 7000 Euro – die Anlage hätte sich somit in nur rund neun Jahren amortisiert, dabei sind die Kosten für Wartung und Versicherung allerdings noch nicht berücksichtigt.

Ein Stromspeicher ermöglicht es, den Eigenanteil des Stromverbrauchs auf rund 70 Prozent zu erhöhen. Dagegen stehen die hohen Anschaffungskosten der Speicherbatterien, die für eine Anlage von 4 kWp bei bis zu 6000 Euro liegen.

Ein Stromspeicher lohnt sich jedoch nur bei einer neuen Anlage und einem hohen Selbstverbrauch. Zudem muss der Standort in einer sonnenreichen Gegend liegen und die Anlage optimal ausgerichtet sein. Außerdem müssen die Module und Wechselrichter leistungsstark sein.

Mit welchen Grundkosten muss ich rechnen?

Eine PV-Anlage besteht aus Solarmodulen, Wechselrichter, Montagesystemen und Verkabelung und muss montiert und ans Netz angeschlossen werden. Die Kosten belaufen sich demnach auf:

  • Solarmodule (kristallin): 550 bis 800 Euro pro kWp
  • Wechselrichter: 250 bis 350 Euro pro Kilowatt
  • Montagesysteme: circa 130 Euro pro kWp
  • Montage: circa 150 Euro pro kWp
  • Verkabelung: circa 3 Euro pro Meter
  • Netzanschluss: 500 bis 1000 Euro.

Die Gesamtkosten für eine PV-Anlage mit einer Leistung von 5 kWp belaufen sich demnach auf rund 7000 Euro.

Zusätzlich sollten zu den Kosten für die Anschaffung und die erste Inbetriebnahme jährlich ein Prozent, also 70 Euro, für den laufenden Betrieb einkalkuliert werden. Diese Summe wird am besten zur Seite gelegt, dann fällt zum Beispiel der Austausch eines Wechselrichters nicht so ins Gewicht.

Kann eine PV-Anlage finanziert werden?

Aufgrund der relativ hohen Anschaffungskosten wird eine neue PV-Anlage in den meisten Fällen finanziert. Hierzu gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: die Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einen Solarkredit oder das Solarleasing. Alle drei Varianten haben ihre Vor- und Nachteile.

Möglichkeit #1: KfW-Finanzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine nationale Förderbank. Sie bietet berechtigten Antragstellern neben einem klassischen Kredit auch einen Tilgungszuschuss für Batteriespeichersysteme. Letzteren stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung.

Möglichkeit #2: Solarkredit

Ein sogenannter Solarkredit entspricht im Prinzip einem klassischen Darlehen, das bei einer Bank aufgenommen wird. Beim Solarkredit ist der Zweck jedoch eindeutig auf die Finanzierung einer PV-Anlage festgelegt. Die Zinsen sind in diesem Fall oft vergleichsweise günstig, da der Kreditgeber durch die garantierte Einspeisevergütung oder die Einsparungen der Stromkosten eine gewisse Sicherheit haben.

Möglichkeit #3: Solarleasing

Beim Solarleasing kauft eine Leasinggesellschaft die PV-Anlage und bezahlt für die Nutzung des Dachs oder einer anderen Fläche eine laufende Gebühr. In der Regel wird das Solarleasing als Mietkauf ausgestaltet, bei dem die Anlage am Ende der Laufzeit an den Errichter zurückfällt. Wie beim klassischen Leasing kann ein Full-Service-Leasing oder ein Teil- oder Voll-Amortisationsleasing stattfinden.

Soll man eine Photovoltaikanlage mieten?

Überwiegend lokale Anbieter vermieten oder verpachten PV-Anlagen, wodurch die Kosten für die Anschaffung entfallen. Die Angebote zur Miete liegen zwischen rund 60 und 200 Euro pro Monat. Dafür summiert sich die Miete bei einer üblichen Laufzeit von 18 bis 20 Monaten auf einen hohen fünfstelligen Betrag, der die Anschaffungskosten immer deutlich übersteigt. In vielen Fällen geht die Anlage nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit auch nicht in den eigenen Besitz über.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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