Wer in einer Wohnung mit Balkon wohnt, der hat die Möglichkeit ein Balkonkraftwerk zu installieren. Mit den Mini-Solaranlagen für den Balkon können durchaus bis zu 20 Prozent der Stromkosten pro Jahr gespart werden. Somit können mit den Modulen kleinere Haushaltsgeräte, aber auch Elektronik wie der Laptop betrieben werden. Im Handel findet man die steckerfertige Balkon-Photovoltaik allerdings nur bis zu 600 Watt, wodurch sich die Frage stellt:
Sind Balkonkraftwerke mit 1.000 Watt Leistung erlaubt?
Photovoltaikanlagen über 600 Watt zählen nicht mehr zu den steckerfertigen Balkonkraftwerken. Diese Anlagen brauchen eine Genehmigung durch den Netzbetrieb und müssen durch eine Fachfirma installiert werden. Mietende Personen brauchen zudem immer die Genehmigung der vermietenden Person oder aber der Eigentümergemeinschaft.

Balkonkraftwerke 1.000 Watt Leistung installieren
Mini-Solaranlagen sind aktuell beliebter denn je, denn mit diesen Modulen können auch Menschen, die eine Wohnung mieten, umweltfreundlichen Strom produzieren. In Deutschland fallen Photovoltaikanlagen unter 600 Watt Leistung unter die Bagatellgrenze und müssen nicht genehmigt werden. Anlagen mit einer höheren Leistung brauchen demnach eine Genehmigung durch den Netzbetrieb. Balkonkraftwerke müssen hingegen nur bei dem Netzbetrieb sowie der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Eine Erlaubnis von der vermietenden Person beziehungsweise von der Eigentümergemeinschaft ist jedoch in allen Leistungsbereichen notwendig. Schließlich verändern Balkonkraftwerke die Optik des Hauses und gelten somit als baulicher Eingriff.
Mini-Solaranlagen können zudem selbst installiert werden, da diese über einen Stecker verfügen, der mit einer Steckdose im Haushalt verbunden wird. Anlagen über eine Leistung von 600 Watt benötigen jedoch eine Installation durch eine Fachfirma.
Theoretisch kann als mietende Person auch eine Anlage über 600 Watt auf dem Balkon installiert werden, allerdings lohnt sich der bürokratische Aufwand sowie die höheren Kosten kaum. Zudem werden von der Politik auch nur Balkonkraftwerke bis 600 Watt bezuschusst und gefördert. So gibt es in einigen Bundesländern, aber auch in einigen Städten attraktive Förderprogramme. Zudem wurde 2023 die Mehrwertsteuer von 19 auf 0 Prozent gesenkt.

FAQ
Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk mehr als 600 Watt hat?
Wenn die Photovoltaikanlage mehr als 600 Watt hat, dann bedarf es einer Genehmigung durch den Netzbetrieb. Zudem muss diese Anlage durch eine Fachfirma installiert werden. Anlagen bis 600 Watt Leistung fallen unter die Bagatellgrenze und können demnach genehmigungsfrei selbst installiert werden.
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk maximal haben?
Unter die Bagatellgrenze fallen in Deutschland Mini-Solaranlagen mit 600 Watt Leistung. Diese Photovoltaikanlagen sind genehmigungsfrei und können selbst installiert werden. Anlagen mit einer höheren Leistung gelten nicht mehr als Balkonkraftwerk und benötigen demnach eine Genehmigung durch den Netzbetrieb.
Wie viele Balkonkraftwerke darf ein Haushalt betreiben?
In Deutschland gilt die Bagatellgrenze bei 600 Watt Leistung. Somit ist nur eine Mini-Solaranlage mit 600 Watt Leistung pro Haushalt erlaubt beziehungsweise genehmigungsfrei. Anlagen über dieser Leistung benötigen eine Genehmigung durch den Netzbetrieb und müssen durch eine Fachfirma installiert werden.
Sind Balkonkraftwerke mit 1.000 Watt Leistung erlaubt?
Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen mit 1.000 Watt Leistung erlaubt, jedoch werden diese dann nicht mehr als Balkonkraftwerk bezeichnet. Für Anlagen mit 1.000 Watt bedarf es einer Genehmigung durch den Netzbetrieb. Zudem muss die Installation der Anlage durch eine Fachfirma erfolgen.
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