Balkonkraftwerk in Mietwohnung erlaubt?

Grünen Strom selbst produzieren ist auch für mietende Menschen möglich. Die Lösung lautet: Balkonkraftwerk. Diese Mini-PV-Anlagen für den Balkon sind sehr begehrt, denn die Anschaffungskosten sind gering, die Installation denkbar einfach und die Amortisierung schnell erfolgt. Doch es stellt sich schnell eine wichtige Frage:

Sind Balkonkraftwerke in Mietwohnungen erlaubt?

Wenn die vermietende Person oder die Eigentümergemeinschaft ihre Erlaubnis gibt, dann sind Mini-Solaranlagen in Mietwohnungen erlaubt. Eine Genehmigung vom Netzbetrieb oder der Bundesnetzagentur ist bei Balkonkraftwerken bis 600 Watt Nennleistung nicht notwendig. Lediglich eine Anmeldung ist erforderlich. 

Das ist ein Balkonkraftwerk

Die steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen bestehen in den meisten Fällen aus einem oder zwei Solarmodulen, die miteinander verbunden werden. Ein Wechselrichter reguliert die Leistung des Balkonkraftwerks. Zudem wird die Anlage mit einem Schuko oder aber auch Wieland Stecker mit dem Stromkreis des Haushaltes verbunden. Dadurch wird der erzeugte Strom direkt verbraucht. Währenddessen dreht sich der Stromzähler langsamer, wodurch dann Strom gespart wird. 

Brauchen Balkonkraftwerke eine Genehmigung?

Bis zu 600 Watt Leistung gilt in Deutschland, die Bagatellgrenze und Anlagen, die unter dieser Grenze liegen, gelten als genehmigungsfrei. Trotzdem müssen die Mini-Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur sowie beim Netzbetrieb angemeldet werden. Dafür stehen meistens vereinfachte Formulare zur Verfügung. Diese müssen unter anderem mit persönlichen und technischen Daten gefüllt werden.

Braucht ein Balkonkraftwerk eine Genehmigung durch den Vermieter/der Vermieterin?

Da ein Balkonkraftwerk eine optische und auch bauliche Veränderung ist, muss die vermietende Person oder eben auch die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Demnach bedarf es einer Erlaubnis. Grundsätzlich darf die vermietende Partei aber nicht grundlos ablehnen. Da jedoch die Mini-Solaranlagen noch recht neu sind, gibt es kein einheitliches Gerichtsurteil. 

Es gibt jedoch eine Grauzone: Wird das Balkonkraftwerk nicht an der Brüstung oder Hauswand angebracht, sondern aufgestellt, dann bedarf es keiner Zustimmung durch die vermietende Person. Schließlich handelt es sich dann um keine bauliche Veränderung. 

Trotzdem ist es immer ratsam, mit dem Vermieter oder der Vermieterin gemeinsam eine sinnvolle Lösung zu finden. 

Kann eine vermietende Person ein Balkonkraftwerk ablehnen?

Grundsätzlich können der Vermieter oder auch die Vermieterin sowie die Eigentümergemeinschaft die Installation einer Mini-Solaranlage ablehnen. Das gilt vor allem dann, wenn die Anlage an der Brüstung oder gar an der Hauswand befestigt wird. 

Wer ohne Erlaubnis der vermietenden Person oder aber der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installiert, der riskiert, dass es zu einem Rechtsstreit führt. Im schlimmsten Fall kann eine solche Auseinandersetzung vor dem Gericht enden. Um das zu vermeiden, sollte frühzeitig über die Planung gesprochen werden. 

FAQ

Kann ein Vermieter/eine Vermieterin ein Balkonkraftwerk verbieten?

Ja, eine vermietende Person kann durchaus ein Balkonkraftwerk verbieten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mini-Solaranlage an der Balkonbrüstung oder aber an der Hauswand angebracht wird. Dann gilt dies als bauliche Veränderung und bedarf einer Erlaubnis des Vermieters/der Vermieterin. 

Wo darf man ein Balkonkraftwerk anbringen?

Ein Balkonkraftwerk darf ohne Erlaubnis durch die vermietende Person aufgestellt werden. Wenn die Mini-Solaranlage allerdings an der Balkonbrüstung oder aber an der Hauswand befestigt wird, dann braucht es eine Erlaubnis durch den Vermieter/der Vermieterin. Dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung. 

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?

Ohne Genehmigung dürfen Balkonkraftwerke in Deutschland bis zu 600 Watt Leistung haben. Dann fallen diese unter die Bagatellgrenze und sind genehmigungsfrei. Hierbei kommt es auf den Wechselrichter an, der auf 600 Watt reguliert wird. Die Solarmodule dürfen durchaus eine höhere Leistung aufweisen. 

Was müssen Mieter/Mieterin bei Balkonkraftwerken beachten?

Wer als mietende Person ein Balkonkraftwerk kaufen möchte, der braucht eine Erlaubnis durch die vermietende Person beziehungsweise durch die Eigentümergemeinschaft. Zudem müssen die Mini-Solaranlagen beim Netzbetrieb sowie der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Julia Balkausky ist eine talentierte Architektin und freie Redakteurin mit über 13 Jahren Erfahrung in den Themenbereichen Architektur, Wohnen, Garten und Pflanzen. Ihre Expertise und Leidenschaft für nachhaltiges und kreatives Gärtnern machen sie zur idealen Autorin für Gartenpanda.de. In ihrem eigenen Garten gestaltet sie ein buntes Zusammenspiel aus bienen- und insektenfreundlichen Stauden, selbstgebauten Hochbeeten und originellen Spielgeräten für ihre Kinder. Auf Gartenpanda.de teilt sie ihr Wissen und ihre Begeisterung für ein grünes, naturverbundenes Leben mit unseren Leserinnen und Lesern.

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