Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Welche Strafe gibt es dafür?

In der Energiekrise sowie unter ökologischen Gesichtspunkten gibt es immer mehr Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Wer keine eigene Dachfläche zur Verfügung hat, hat die Möglichkeit, auf dem Balkon eine kleine PV-Anlage zu installieren. Stand 2023 gibt es in Deutschland nach Branchenangaben bereits rund eine halbe Million Balkonkraftwerke – Tendenz steigend. Ein Großteil dieser kleinen Anlagen ist nach Schätzungen von Experten nicht angemeldet. Aber:

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk besteht aus einem oder wenigen Photovoltaik-Modulen, die in der Regel eine Nennleistung von etwa 300 Watt haben. Die kleinen Balkonanlagen werden direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen. Ein Wechselrichter sorgt dafür, dass der aus der Anlage gewonnene Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umgewandelt wird.

Balkonkraftwerke sind vor allem für die Eigenversorgung mit Strom versehen. Überschüssiger Strom wird in das Stromnetz von Betreibern eingespeist, wofür der Besitzer eine Vergütung erhält. Der Netzbetreiber übernimmt die Abnahme und Bilanzierung des eingespeisten Stroms und vermarktet ihn.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Das Balkonkraftwerk muss wie jede andere PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Welche Strafe gibt es dafür, wenn mein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist?

Wird das Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann nach Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro bestraft werden.

Wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Seit 2022 sind kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 Kilowatt Peak (kWp) grundsätzlich von der Steuer befreit. Somit sind auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung des Stroms zur Eigenversorgung aus einem Balkonkraftwerk von der Einkommensteuer befreit. Zudem wird seit 2023 beim Kauf einer PV-Anlage keine Mehrwertsteuer mehr erhoben.

Ein Balkonkraftwerk lohnt sich daher oft schon nach etwa 5 Jahren. In diesem Zeitraum hat sich die durchschnittliche Anfangsinvestition von 1.000 Euro für eine 600-Watt-Anlage amortisiert. Innerhalb von 25 Jahren lassen sich mit einem Balkonkraftwerk im Schnitt fast 5.000 Euro an Stromkosten einsparen.

Brauche ich einen speziellen Zähler für das Balkonkraftwerk?

Das Einspeisen von Strom in das Netz muss immer gemessen und bilanziert werden. Der Messstellenbetreiber wird daher den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist.

Besteht der bisherige Bezugszähler aus einem einfachen Ferrariszähler, so besteht ohne den Austausch die Gefahr, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung rückwärts läuft. Durch eine solche Manipulation würde widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom von dem Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Austausch ist daher auch zur Vermeidung von zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen wichtig.

Worauf muss man beim Anschließen eines Balkonkraftwerks achten?

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage wie eines Balkonkraftwerks ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung (zum Beispiel nach Vornorm VDE V 0628‐1) zulässig. Diese Bedingungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.

Elektrische Anlagen in Gebäuden sind auf eine zentrale Einspeisung der elektrischen Energie ausgelegt und werden ausgehend vom Netzanschluss über entsprechende Sicherungen bis zu den Haushaltssteckdosen verteilt. Die Sicherungen können Zuhause nur dann ihre Schutzfunktion erfüllen, wenn der aus der steckerfertigen PV-Anlage zurück gespeiste Strom berücksichtigt wird. Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen des entsprechenden Stromkreises dürfen nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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