Balkonkraftwerk rechtlich: Das gibt es zu beachten

Bekannt wurden Balkonkraftwerke unter dem Namen “Guerilla-Photovoltaikanlagen”, doch seit  2018 sind diese in Deutschland erlaubt. Die Module für den Balkon erzeugen aus Sonnenenergie Strom, der direkt aus der Steckdose verbraucht werden kann. Mit diesen kleinen Solarmodulen lassen sich bis zu 20 Prozent Strom pro Haushalt sparen. Doch vor der Anschaffung gilt es einiges zu beachten und so stellt sich die Frage:

Welche rechtlichen Voraussetzungen gilt es bei Balkonkraftwerken zu beachten?

Neben einer Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin sowie der Eigentümergemeinschaft, muss ein Balkonkraftwerk sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem müssen die Mini-Solaranlagen den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entsprechen und die Anschlussleistung des Wechselrichters darf auf der Stromseite bei maximal 600 Watt liegen.

Nulleinspeisungen sind bei den Mini-Solaranlagen keine Option und ein Speichersystem macht bei der erzeugten Strommenge keinen Sinn. 

So funktionieren Balkonkraftwerke 

Eine steckerfertige Solaranlage wird am Balkongeländer oder an der Hauswand sowie auf einem Garagendach oder auch auf dem Carport installiert. Im Vergleich zu den großen Photovoltaikanlagen sind Balkonkraftwerke deutlich kleiner. Meistens messen die Module maximal einen Quadratmeter. Zudem wird der erzeugte Wechselstrom direkt über eine Kabelsteckverbindung ins Hausnetz eingespeist. 

Des Weiteren sind die Mini-Solaranlagen auch nicht fest verbaut, sondern können einfach demontiert werden.

So wird der Strom einer Mini-Solaranlage ins Hausnetz eingespeist

Der erzeugte Strom aus einem Balkonkraftwerk wird direkt in den Stromkreis des Haushalts gespeist. Damit können elektronische Geräte wie ein Kühlschrank oder auch ein Laptop versorgt werden. Dafür muss man nichts tun, denn die am Stromkreis angeschlossenen Geräte erhalten immer zuerst den selbst erzeugten Solarstrom und dann den Strom aus dem öffentlichen Netz. 

Während Solarstrom im Haushalt verbraucht wird, dann zählt der Stromzähler automatisch langsamer. 

Balkonkraftwerk mit Speicher und ohne Einspeisung

Die kleinen Solaranlagen erzeugen nicht genügend Strom, so dass sich eine Speicherung in einem Energiespeichersystem lohnen würde. Zudem sind diese nicht für die Einspeisung ins Stromnetz ausgelegt, wodurch es auch keine Einspeisevergütung bei zu viel erzeugtem Solarstrom gibt. 

Es werden auf manchen Plattformen Batterien zum Speichern angeboten, wovon jedoch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abrät, da die Produkte nicht finanziell attraktiv sind. 

So ist die Rechtslage für Mietende bei Balkonkraftwerken

Da Mini-Solaranlagen noch recht neu sind, gibt es noch kein allgemein gültiges Urteil. Jedoch können vermietende Personen nach einem aktuellen Gerichtsurteil für Balkonkraftwerke die Zustimmung nicht so einfach verweigern. Grundsätzlich bedarf es aber der Erlaubnis. Schließlich handelt es sich bei der Installation um eine bauliche Veränderung. 

Eine Erlaubnis bedarf es auch bei Eigentümergemeinschaften. Jedoch genügt hier sogar eine einfache Mehrheit.

Für die Genehmigung ist in beiden Fällen entscheidend, dass die Installation fachlich korrekt ausgeführt wird. Zudem sollte diese nicht optisch stören.

Ist ein Balkonkraftwerk genehmigungsfrei?

Balkonkraftwerke benötigen nur die Genehmigung von der vermietenden Person beziehungsweise von der Eigentümergemeinschaft. Jedoch müssen die Mini-PV-Anlagen immer angemeldet werden. Dafür muss eine Anmeldung beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur erfolgen. 

In beiden Fällen erfolgt diese über Formulare, die in den meisten Fällen auch vereinfacht wurden. Dafür bedarf es ein paar Daten des Balkonkraftwerks sowie den persönlichen Daten. 

Welche Leistungen von Balkonkraftwerken sind rechtlich erlaubt?

Grundsätzlich sind nur Mini-Solaranlagen mit 600 Watt erlaubt. Diese Leistung teilt sich auf zwei Module auf, wobei jeweils rund 300 Watt Nennleistung bieten. Doch nicht die Leistung der Solaranlage ist entscheidend, sondern die der Anschlussleistung des Wechselrichters. Dieser muss auf der Stromseite bei maximal 600 Watt liegen. Dann dürften auch Module mit jeweils 340 Watt angeschlossen werden. 

Es gibt auch kleinere Balkonkraftwerke mit nur 50 bis 150 Watt Leistung, die einfach an einer Balkonbrüstung befestigt werden können. Hiervon können auch mehrere Module kombiniert werden, solange die Leistung des Wechselrichters bei maximal 600 Watt liegt.

Achtung: Wer die erlaubte Einspeiseleistung von 600 Watt überschreitet, der fällt nicht mehr unter die Bagatellgrenze.

Die Gesamtfläche der Module beträgt meistens zwischen einem und zwei Quadratmetern. Und bei den Anschaffungskosten muss mit einem Betrag zwischen 300 und 700 Euro kalkuliert werden. Für 2023 hat die Politik den Kauf von Balkonkraftwerken noch attraktiver gemacht und die Mehrwertsteuer auf 0 Prozent gesenkt. 

Zudem gibt es auch Förderungen für Balkonkraftwerke, beispielsweise durch Bundesländer. Aber auch Städte oder Landkreise bezuschussen den Kauf von Mini-Solaranlagen mit einem pauschalen Betrag.

Ist die Nulleinspeisung von Balkonkraftwerken erlaubt?

Eine Nulleinspeisung bedeutet, dass der selbst erzeugte Strom ausschließlich im Hausnetz verbleibt und nicht in das öffentliche Netz abgegeben wird. Bei größeren PV-Anlagen hängen Nulleinspeisungen von der Genehmigung des Netzbetreibers ab. Wird dies erlaubt, dann bedarf es einem Zweirichtungszähler.

Bei Balkonkraftwerken ist eine Nulleinspeisungen jedoch irrelevant. In der Regel entsteht kein Überschuss, da der erzeugte Strom direkt verbraucht wird. 

Das gibt es bei der Installation von Balkonkraftwerken rechtlich zu beachten

Eine Mini-Solaranlage darf auch selbst installiert werden. Dafür wird die Anlage an eine Steckdose angeschlossen. Im Idealfall handelt es sich dabei um eine Energiesteckdose. In keinem Fall sollte ein Balkonkraftwerk an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden.

Zudem sollte bei der Installation immer die beiliegende Anleitung eingehalten werden. Die Beauftragung eines Elektronik-Fachunternehmen ist ebenfalls eine Möglichkeit. In jedem Fall gelten die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). 

Auch beim Stromzähler gibt es was zu beachten: Handelt es sich noch um einen Stromzähler mit Rücklauf, dann muss dieser gegen einen modernen elektronischen Zähler ausgetauscht werden. Das muss vom Netzbetreiber gebührenfrei passieren. 

FAQ

Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?

Bei Mini-Solaranlagen darf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromseite nur bei maximal 600 Watt liegen. Anlagen über dieser Bagatellgrenze brauchen eine Genehmigung des Netzbetreibers. Mini-Solaranlagen müssen jedoch immer beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. 

Wie viele Balkonkraftwerke darf ich betreiben?

Pro Haushalt ist nur eine MINI-Solaranlage erlaubt, wobei es hier immer auf die Anschlussleistung des Wechselrichters ankommt, die auf der Stromseite maximal 600 Watt betragen darf. Jede Leistung darüber überschreitet die Bagatellgrenze. 

Warum muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Die Anmeldung einer Mini-Solaranlage ist in Deutschland Pflicht, da diese Teil der Stromversorgung darstellt. Die Anmeldung muss beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur erfolgen. Wer dies nicht macht, der riskiert eine Ordnungswidrigkeit. 

Kann ein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk ablehnen?

Nein, ein Netzbetreiber kann eine Mini-Solaranlage nicht ablehnen. Jedoch kann er im härtesten Fall einen Haushalt vom Strom nehmen, wenn dieser eine schädliche Netzrückwirkung vornimmt. Das wäre der Fall, wenn das Balkonkraftwerk an einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre hängt. 

Was ändert sich 2023 für Balkonkraftwerke?

Die Politik hat die Umsatzsteuer von 19 auf 0 Prozent gesenkt, wodurch die Mini-Solaranlagen in ihren Anschaffungskosten sinken. 

Ist eine Nulleinspeisungen bei Balkonkraftwerken erlaubt?

Eine Nulleinspeisung ist bei Mini-Solaranlagen kaum möglich. Der erzeugte Strom wird in den meisten Fällen direkt verbraucht. Für eine Nulleinspeisung bei größeren Photovoltaikanlagen bedarf es der Erlaubnis des Netzbetreibers. 

Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Wird vom Netzbetreiber bemerkt, dass die Mini-Solaranlage nicht angemeldet ist, dann wird dieser Post schicken und um eine Anmeldung bitten. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, der riskiert eine Ordnungswidrigkeit. 

Gibt es Speicher für Balkonkraftwerke?

Nein, die Energiespeichersysteme lohnen sich vor allem für größere Photovoltaikanlagen. Bei steckerfertiger Balkon-Photovoltaik ist ein Speicher finanziell nicht lukrativ. 

Julia Balkausky ist eine talentierte Architektin und freie Redakteurin mit über 13 Jahren Erfahrung in den Themenbereichen Architektur, Wohnen, Garten und Pflanzen. Ihre Expertise und Leidenschaft für nachhaltiges und kreatives Gärtnern machen sie zur idealen Autorin für Gartenpanda.de. In ihrem eigenen Garten gestaltet sie ein buntes Zusammenspiel aus bienen- und insektenfreundlichen Stauden, selbstgebauten Hochbeeten und originellen Spielgeräten für ihre Kinder. Auf Gartenpanda.de teilt sie ihr Wissen und ihre Begeisterung für ein grünes, naturverbundenes Leben mit unseren Leserinnen und Lesern.

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