Werden Mähroboter verboten? 3 Gründe für ein Verbot

Mähroboter gehören mittlerweile zu den beliebtesten Gartengeräten. Denn die vollautomatischen Gartenhelfer mähen auch große Rasenflächen selbstständig und pflegen den Rasen gleichzeitig, da das Schnittgut liegen bleibt und als Mulch dient. Die Hersteller optimieren die Mähroboter ständig – die neuesten Modelle sind mit Künstlicher Intelligenz ausgestattet und navigieren zum Beispiel mit der Unterstützung GPS übers Grün.

Werden Mähroboter verboten?

Ein Verbot von Mährobotern wird es nicht geben. Gründe für ein Verbot könnten zwar vorgebracht werden – eine rechtliche Grundlage für ein mögliches Verbot von Mährobotern gibt es allerdings nicht. Denn genauso wenig werden Rasenmäher, Kettensäge oder Laubsauger verboten. Dennoch gibt es ein paar Punkte, die beim Einsatz von Gartengeräten, die mit einem Motor laufen, zu beachten sind. So ist vor allem die Lautstärke oftmals ein Ärgernis, auch beim Einsatz von Mährobotern.

Werden Mähroboter verboten? 3 Gründe für ein Verbot

Meistens an Samstagen durchbrechen laute Rasenmäher in der Nachbarschaft oftmals die beschauliche Ruhe an entspannten Sommertagen im heimischen Garten. Zwar werden immer mehr benzinbetriebene Modelle durch elektrische oder akkubetriebene Geräte ersetzt – aber ein gewisser Lärmpegel ist immer da und nicht selten störend. Vor allem, wenn der eine Nachbar gerade mit dem Mähen fertig geworden ist und der andere Nachbar denkt, er muss jetzt auch den Rasen mähen – man kennt das.

Mähroboter beziehen ihre Energie von leistungsstarken Lithium-Ionen-Akkus. Gartengeräte, die damit laufen, sind in der Regel recht leise. Mähroboter werden zwar nicht verboten werden, die Lautstärke ist zum Beispiel aber ein Punkt, der beim Betrieb unbedingt berücksichtigt werden muss, um Ärger mit den Nachbarn und im schlimmsten Fall mit dem Gericht zu vermeiden.

Auf die Punkte muss man beim Betrieb eines Mähroboters achten:

Punkt #1: Lautstärke

Mähroboter erobern die Gärten in Deutschland nach und nach. Gut jeder fünfte deutsche Rasen lässt sich von einem Roboter die Halme schneiden und pflegen. Mähroboter werden von Akkus mit Energie versorgt, machen dennoch etwas Lärm.

Lärm ist immer subjektiv und wird von Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Das Amtsgericht Siegburg bekam tatsächlich eine Klage auf den Tisch, in der sich ein Nachbar über den ständigen Betrieb eines Rasenroboters in der Nachbarschaft beschwerte. Das Gericht beauftragte daraufhin einen Sachverständigen mit einem Gutachten zur Geräuschentwicklung des Rasenroboters. Dies kam zu dem Schluss, dass der Lärm unterhalb der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte liegt (AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2015. Aktenzeichen 118 C 97/13). Aus diesem Grund darf der Mähroboter weiter betrieben werden.

Die erlaubte Lautstärke von Gartengeräten wie Mährobotern, Rasenmähern oder auch Pumpen für den Gartenteich wird in Deutschland unterschiedlich geregelt. Zum einen gibt es die Lärmschutzverordnungen der Bundesländer, zum anderen legen einige Städte und Gemeinden ihre eigenen Grenzwerte fest und letztendlich gibt es noch Hausordnungen oder Mietverträge.

Überdies gibt es noch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Diese gibt die maximalen Immissionswerte – also Lautstärke – an, die tagsüber beziehungsweise nachts erlaubt sind. Die Werte richten sich nach Gebietsarten. Während in einem Industriegebiet die maximale Lautstärke am Tag und in der Nacht bei 70 Dezibel liegt, ist die Obergrenze in einem reinen Wohngebiet tagsüber (6 bis 22 Uhr) bei 50 und nachts (22 bis 6 Uhr) bei 35 Dezibel. Die Werte, sprich der Lärmpegel, werden am Beginn des Nachbargrundstücks gemessen. Bei ausreichendem Abstand zum Haus des Nachbarn ist es daher normal, dass ein Mähroboter, der eine Lautstärke von 65 dB hat, praktisch nicht zu hören ist.

Um die Werte einordnen zu können, hier ein paar Vergleichszahlen. Ein Schallpegel von 50 dB(A) entspricht Vogelgezwitscher oder leiser Radiomusik. Bei 55 dB (A) spricht man von Zimmerlautstärke. Und ein Rasenmäher in 10 Metern Entfernung hat nur noch einen Schallpegel von 60 db(A).

Punkt #2: Ruhezeiten

Genauso wichtig wie der Geräuschpegel eines Mähroboters sind die Ruhezeiten, die er von Gesetz wegen einhalten muss. In Deutschland dauert die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, sofern durch andere Gesetze keine weiteren Einschränkungen erfolgen. In dieser Zeit sind alle Betätigungen, die die Nachtruhe stören, zu vermeiden. Ausnahmen gibt es dazu zum Beispiel in Industriegebieten.

Auf Bundesebene sind mehrere Gesetze zu beachten, wenn es darum geht, ob der Mähroboter nachts mähen darf, So verbietet zum Beispiel die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, einen Rasenmäher in der Zeit zwischen 20 und 7 Uhr einzusetzen. Die Verordnung gilt aber nicht für Mähroboter. Denn im Gegensatz zu Rasenmähern, die laut Definition ein handgeführtes oder sitzend geführtes Gerät sind, ist der Rasenroboter selbstfahrend.     

Diese Gesetze sind bei den Ruhezeiten zu beachten:

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV)  

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Paragraf 906 BGB und Paragraf 1004 BGB) 

Punkt #3: Hausordnung

Die allgemein gültigen Regelungen zur Mittagsruhe oder zur Nachtruhe können in einer Hausordnung oder in einem Mietvertrag abweichen. Als Mieter empfiehlt sich deshalb ein Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag. Wer dagegen verstößt und auf seinem Rasen den Mähroboter außerhalb der erlaubten Zeiten einsetzt, kann eine Abmahnung erhalten und im wiederholten Fall sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Auch Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus müssen sich an die bestehende Hausordnung halten.

Gehört zur Miet- oder Eigentumswohnung ein Garten, sollten die Nachbarn gefragt werden, ob der Mähroboter auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten eingesetzt werden kann. Am besten, man vereinbart einen Probelauf in den späten Abendstunden. Dann werden die Nachbarn sehen, beziehungsweise hören, ob sie vom Roboter gestört werden oder nicht.

Thomas Ringhofer ist Diplomingenieur (FH) im Bereich Gartenbau und ausgebildeter Landschaftsgärtner mit einem umfangreichen fachlichen und handwerklichen Know-how. Als Redaktionsleiter und gelernter Redakteur kann Thomas Ringhofer auf eine vielseitige und langjährige Erfahrung bei verschiedenen Tageszeitungen und im privaten Hörfunk in den unterschiedlichsten Themenbereichen zurückgreifen. Aktuell ist er als Angestellter im öffentlichen Dienst unter anderem verantwortlich für die Pressearbeit. Seit rund zehn Jahren verfasst Thomas Ringhofer darüber hinaus für verschiedene Magazine und Websites Berichte und Artikel, unter anderem für Gartenpanda.de.

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